Inklusive Lohnauszahlung - Versicherungen - Arbeitsrecht
Fragen zu Löhnen? Kontaktieren Sie uns: 055 416 50 50
Löhne einfach und sicher erledigt.
PayrollPlus gegründet 1989
Die Digitalisierung macht’s möglich. Es ist nicht mehr zeitgemäss für Routinearbeiten einen Treuhänder, Versicherungsberater oder Anwalt zu beauftragen.
Wir bezahlen den Lohn, somit profitieren Sie von unseren günstigen Kollektivversicherungen (Kranketaggeld-, Unfallversicherung, Pensionskasse).
Je nach Anstellungsmodell können Sie Ihre eigenen Versicherungen behalten
AHV-Beiträge, Kinderzulagen und allfällige Quellensteuer werden ebenfalls abgerechnet und von uns einbezahlt.
Löhne sind seit über 30 Jahren unsere grosse Passion. Als einzige Firma der Schweiz bieten wir nebst dem Personalverleih zwei neu entwickelte Vertragsmodelle (PayrollPlus Flex und Smart) inklusive Onlinetools. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung, wir finden für alles rund um Löhne die richtige Lösung.
Klicken sie für mehr Details zu Freelancer, Firmen und Privathaushalte
Wir kümmern uns um die Verträge, Arbeitsbewilligung, Versicherungen, Lohnauszahlung usw.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch +41 55 416 50 50
Mitarbeitende von diesen Einzelfirmen können ganz normal über PayrollPlus abgerechnet werden. PayrollPlus sendet eine Rechnung für die Gesamtlohnkosten der Mitarbeitenden an die Einzelfirma.
Welche Anstellungen kann PayrollPlus nicht übernehmen:
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung um das für Sie passende Modell zu finden.
Die PayrollPlus AG hat über 30 Jahre Erfahrung im Personalverleih
Für Freelancer und Firmen, welche die geleisteten Arbeitsstunden (keine Pauschalbeträge erlaubt) abrechnen wollen. Die Weisungsbefugnisse liegen beim Einsatzbetrieb.
Der Arbeitsvertrag gemäss AVG Art. 19 sowie der Verleihvertrag gemäss AVG Art. 22 müssen grundsätzlich schriftlich abgeschlossen sein, wenn der Einsatz länger als 6 Stunden dauert.
Das erste Onlinetool für die Auftragsverrechnung von Freelancern & Contractors
Für Freelancer, Contractors welche einen Auftrag/Werkvertrag abrechnen wollen. Die Weisungsbefugnisse liegen nicht beim Kunden.
Die SECO-Weisung zum Personalverleih auf Seite 67-68 erklärt den Unterschied zwischen Auftrag und Personalverleih.
Sie schliessen den Arbeitsvertrag, wir bezahlen den Lohn.
Für KMUs, Privathaushalte und Start-ups, welche eigene Arbeitsverträge mit ihrem Personal abschliessen, jedoch die Lohnzahlung, Versicherungen, arbeitsrechtliche Fragen und alles rund um den Lohn outsourcen wollen.
Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes zur AHV, gilt als Arbeitgeber wer Arbeitsentgelte ausrichtet.
Nie waren die Lohnzahlung und die soziale Absicherung einfacher
Unser Service geht weiter als der Standard.
Treuhänder | Der Treuhänder verarbeitet die Löhne für Sie. Um Versicherungen, das Arbeitsgesetz, die Arbeitsverträge und Lohnzahlung müssen Sie sich jedoch selbst kümmern. |
Versicherung | Versicherungsberater verkaufen Ihnen einzelne Versicherungen, je nach Gesundheitszustand oder anderen Faktoren, werden Sie jedoch abgelehnt. Um die Lohnzahlung, Lohnbuchhaltung, Arbeitsverträge und Arbeitsgesetz müssen Sie sich selbst kümmern. Dies ist nicht mehr zeitgemäss. |
Buchhaltungssoftware | Bexio, Klara etc. bieten eine online Businesssoftware als Werkzeug für die eigene Buchhaltung der Firma. Um Versicherungen, das Arbeitsgesetz, die Arbeitsverträge müssen Sie sich jedoch selbst kümmern . |
PayrollPlusAll diese Dienstleistungen und noch viel mehr vereint auf unserer Plattform |
Es gibt nichts wertvolleres wie eine persönliche Empfehlung.
CEO Edgar Weber auf SRF
Es ist nicht mehr zeitgemäss, für Routinearbeiten einen Treuhänder, Versicherungsberater oder Anwalt zu beauftragen.
Aufgaben | |
Lohnverhandlung mit Mitarbeiter | |
Musterarbeitsvertrag | |
Krankentaggeldversicherung | |
Pensionskasse | |
Unfallversicherung | |
Arbeitsbewilligungen | |
Lohnabrechnungen (Grundlohn, Ferien, Feiertage, 13.Lohn) | |
Kinderzulagen | |
Quellensteuer | |
Ferienberechnung bei Ein-/Austritten | |
Überstunden, Überzeit korrekt berechnen | |
Ferienrückbehalt bei Stunden-/Tageslöhnen | |
Lohnauszahlung | |
Spesen AHV konform abrechnen | |
Zwischenverdienstformulare | |
Arbeitgeberbescheinigungen | |
EO-Anmeldungen | |
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