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Lohn für Freelancer

Von Laura Prioli, 18. Januar 2020

Freelancer werden früh mit der Thematik «Lohn» konfrontiert, was müssen sie alles beachten um sich einen Lohn auszuzahlen? Da sie oft keine Spezialisten für Lohn- und Personaladministration sind, suchen sie sich Hilfe bei Treuhändern oder Payroll Firmen.

Zuerst müssen Freelancer sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden, denn „Freelancer“ gibt es in der Schweizer Rechtssprechung nicht. Ein Einzelunternehmen muss von der AHV bestätigt werden, für eine GmbH-/AG Gründung müssen sie CHF 20’000.- bis 100’000.-  Kapital aufbringen. Zudem müssen sie Versicherungen (Krankentaggeld, Unfallversicherung, Pensionskasse) abschliessen, alles rund um Löhne wissen, AHV, Kinderzulagen, etc. abrechnen und vieles mehr. Zu guter Letzt verlieren sie sogar noch den Anspruch auf ALV.

Eine naheliegende Lösung für viele, der Treuhänder. Dieser kann die Lohnadministration für Firmen (Einzelunternehmen, AG, GmbH) übernehmen, das auswählen/abschliessen der Versicherungen und einzahlen der Beiträge, Zahlung im Krankheits- oder Unfall kann dieser jedoch nicht übernehmen. Die Kosten für einen Treuhänder sind nur schwer einzuschätzen und werden je nach Aufwand verrechnet.

PayrollPlus bietet als führendes Lohn- und Abrechnungsportal der Schweiz das Rund-um-sorglos-Paket für Freelancer.

Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Freelancer werden automatisch in die  Kranken-/Unfalltaggeld-, BVG-Versicherung von PayrollPlus aufgenommen. und die  Lohnauszahlung sowie AHV-Abrechnung wird von PayrollPlus erledigt.

Arbeitgeberabzüge: 

  • 5.275 % AHV (1. Säule, Alters- und Hinterbliebenenversicherung)
  • 1.1 % ALV (Arbeitslosenversicherung)
  • 0.30 % AHV Verwaltungskosten (Verrechnet die AHV für Ihre Aufwände zur Abrechnung)
  • 1.4 % FAK (Familienausgleichskasse muss gesetzlich von allen Arbeitgebern bezahlt werden)
  • 1.6 % KTG (Krankentaggeldversicherung ab dem 4. Tag oder gemäss GAV)
  • SUVA Berufsunfallversicherung gemäss Kategorie (SUVA Büro 0.325 %, SUVA Handwerk 6.025 %, Industrie- & Dienstleistungsberufe 1.325 %)

Arbeitnehmerabzüge:

  • 5.275 % AHV (1. Säule, Alters- und Hinterbliebenen Versicherung)
  • 1.1 % ALV (Arbeitslosenversicherung)
  • 1.6% KTG (Krankentaggeldversicherung ab dem 4. Tag oder gemäss GAV)
  • SUVA Nicht-Berufsunfallversicherung gemäss Kategorie (SUVA Büro 0.93 %, SUVA Handwerk 2.36%, Industrieberufe 1.60 %, Dienstleistungsberufe 2.04 %)

Abrechnungsmodelle für Freelancer

 

Mit unserem einzigartigen Lohnrechner können Sie jederzeit Ihren Lohn ausrechnen.

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