+41 55 416 50 50
Wir helfen Ihnen gerne weiter: +41 55 416 50 50
Ratgeber > Firmen > Lohnnebenkosten in der Schweiz: Ein Überblick über Personalkosten und Beiträge an Sozialversicherungen

Lohnnebenkosten in der Schweiz: Ein Überblick über Personalkosten und Beiträge an Sozialversicherungen

Von Payrollplus, 8. August 2023

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden fallen neben dem reinen Lohn auch Lohnnebenkosten an. Diese umfassen verschiedene Beiträge zu den Sozialversicherungen, berufliche Vorsorge und weitere Kostenpunkte. Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Prozentsätze der Lohnnebenkosten zusammengestellt:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): 8,4 %
  • Invalidenversicherung (IV): 1,4 %
  • Erwerbsersatzordnung (EO): 0,45 %
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): 2,2 %
  • Berufliche Vorsorge (BVG): je nach Pensionskasse unterschiedlich (z.B. 7 % bis 18 %)
  • Unfallversicherung (UVG): je nach Branche und Risikobewertung unterschiedlich

In diesem Artikel werden wir detailliert auf die verschiedenen Aspekte der Lohnnebenkosten eingehen und Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Lohnabgaben geben.

Personalkosten und Beiträge an Sozialversicherungen

Lohnnebenkosten umfassen alle zusätzlichen Kosten, die über den Lohn hinaus für einen Mitarbeitenden anfallen. Dabei handelt es sich um die Beiträge zu den Sozialversicherungen, die berufliche Vorsorge, aber auch um weitere Kostenpunkte wie die Unfallversicherung und mögliche andere Aufwendungen. Indem Arbeitgeber die Lohnnebenkosten richtig kalkulieren, erhalten sie eine genaue Vorstellung von den Gesamtlohnkosten eines Mitarbeitenden.

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil der Lohnabzüge in der Schweiz. Hierzu gehören die Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), zur Invalidenversicherung (IV), zur Erwerbsersatzordnung (EO) und zur Arbeitslosenversicherung (ALV). Jede dieser Versicherungen hat ihren eigenen Prozentsatz, der auf das Einkommen angewendet wird, um den entsprechenden Beitrag zu berechnen. Diese Beiträge dienen dazu, ein soziales Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer zu schaffen und sie bei verschiedenen Lebenssituationen abzusichern.

Im Rahmen der Beschäftigung sind Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, Beiträge an verschiedene Sozialversicherungen zu leisten. Die wichtigsten Sozialabgaben in der Schweiz und ihre Prozentsätze sind:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Der AHV-Prozentsatz beträgt derzeit 8,7 % des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmenden teilen sich diesen Beitrag je zur Hälfte.
  • Invalidenversicherung (IV): Der Beitrag zur IV beträgt 1,4 % des Bruttolohns und wird ebenfalls hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen.
  • Erwerbsersatzordnung (EO): Der Beitrag zur EO beträgt 0,45 % des Bruttolohns und wird vollständig vom Arbeitgeber übernommen.
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Der Beitrag zur ALV beträgt je nach Kanton unterschiedliche Prozentsätze zwischen 1 % und 3 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmenden teilen sich diesen Beitrag je zur Hälfte.
  • Familienausgleichskasse (FAK): Die FAK-Beiträge richtet sich nach dem Wohnkanton des Arbeitnehmers und variiert ebenfalls. Arbeitgeber und Arbeitnehmenden teilen sich diesen Beitrag je zur Hälfte.

Darüber hinaus gibt es weitere mögliche Kostenpunkte wie die Unfallversicherung (UVG), Krankentaggeldversicherung (KTG) und Pensionskasse (BVG). Die genauen Prozentsätze und Beiträge können je nach Versicherungsträger und individuellen Vereinbarungen variieren.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Lohnnebenkosten. Sie umfasst die Beiträge, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zur Finanzierung einer zusätzlichen Altersrente leisten. Die genauen Prozentsätze und Regeln zur Berechnung der Beiträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Arbeitnehmenden und dem versicherten Lohn. Die berufliche Vorsorge stellt sicher, dass Arbeitnehmende im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen haben, um ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Unfallversicherung und weitere Kostenpunkte

Neben den Sozialversicherungen für Mitarbeitende gibt es weitere Kostenpunkte, die zu den Lohnnebenkosten gehören. Eine wichtige Komponente ist die Unfallversicherung (UVG), die den Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle absichert. Die genauen Prozentsätze und Regelungen für die Unfallversicherung können je nach Branche und Beschäftigungssituation variieren. Darüber hinaus können weitere Kostenpunkte wie Zusatzleistungen, Boni oder mögliche Weiterbildungskosten die Lohnnebenkosten beeinflussen. Es ist wichtig, diese Kostenfaktoren bei der Berechnung der Gesamtlohnkosten eines Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Lohnnebenkosten: Quellensteuer und Sätze je nach Alter

Die Quellensteuer ist eine weitere wichtige Komponente der Lohnnebenkosten. Sie betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten. Die genaue Höhe der Quellensteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wohnsitz des Arbeitnehmers, den familiären Umständen, dem Lohnniveau und anderen individuellen Umständen. Es ist wichtig, die entsprechenden Vorschriften und Bestimmungen zur Quellensteuer zu beachten, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Zudem können die Lohnnebenkosten je nach Alter des Arbeitnehmenden variieren. Beispielsweise gibt es für ältere Arbeitnehmende spezielle Beitragsregelungen für die AHV und IV.

Weitere Informationen zur Quellensteuer in der Schweiz gibt es in unserem Ratgeber.

Berechnung der Lohnnebenkosten und Tools

Die genaue Berechnung der Lohnnebenkosten kann komplex sein, da verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Es gibt jedoch Online-Rechner und Tools, die Arbeitgebern und Arbeitnehmenden helfen können, eine grobe Schätzung der Lohnnebenkosten vorzunehmen. Diese Tools berücksichtigen die relevanten Prozentsätze und ermöglichen eine realistische Einschätzung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Es ist jedoch ratsam, bei detaillierten Berechnungen und spezifischen Fragen zu den Lohnnebenkosten einen Experten oder eine spezialisierte Stelle wie die Steuerverwaltung hinzuzuziehen.

Häufig gestellte Fragen zu Lohnnebenkosten

Im Zusammenhang mit Lohnnebenkosten stellen sich häufig Fragen wie: Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in der Schweiz? Wie viel Prozent der Lohnsumme machen die Lohnnebenkosten aus? Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber in Bezug auf Lohnnebenkosten? Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnnebenkosten je nach individueller Situation und Beschäftigungsverhältnis variieren können. Eine genaue Auskunft über die konkreten Lohnnebenkosten kann in der Regel von der Steuerverwaltung oder einem Experten für Lohnabrechnung gegeben werden.

Wie viel Prozent machen die Lohnnebenkosten aus?

Die Prozentzahl der Lohnnebenkosten variiert je nach den genannten Faktoren wie den Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Vereinbarungen. Es ist ratsam, die aktuellen Prozentsätze zu überprüfen und die Gesamtlohnkosten einer Mitarbeitendenbeschäftigung entsprechend zu kalkulieren.

Wie viel kosten Mitarbeitende den Arbeitgeber in der Schweiz?

Die Kosten eines Mitarbeitenden für den Arbeitgeber setzen sich aus dem Bruttojahreslohn des Mitarbeitenden und den Lohnnebenkosten zusammen. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Lohnniveau, den Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Kostenpunkten ab.

Was kosten Mitarbeitende mit Lohnnebenkosten?

Die Gesamtlohnkosten eines Mitarbeitenden für den Arbeitgeber setzen sich aus dem Bruttolohn des Mitarbeitenden und den Lohnnebenkosten zusammen. Es ist wichtig, die Lohnnebenkosten korrekt zu berechnen, um ein genaues Bild der Gesamtlohnkosten einer Mitarbeitendenbeschäftigung zu erhalten.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2022?

Die genauen Prozentsätze und Beiträge der Lohnnebenkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Es ist ratsam, die aktuellen Angaben bei den zuständigen Stellen zu prüfen, um die genauen Lohnnebenkosten für das Jahr 2022 zu ermitteln.

Die Kenntnis der Lohnnebenkosten und deren korrekte Berechnung sind für Arbeitgeber entscheidend, um die Gesamtlohnkosten einer Mitarbeitendenbeschäftigung zu verstehen und zu planen. Ein genaues Wissen über die Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuer und weiteren Kostenpunkten ermöglichen eine präzise Budgetierung und eine verantwortungsvolle Personalverwaltung.

Weitere Aspekte der Lohnnebenkosten

Neben den oben genannten Punkten gibt es weitere Aspekte, die bei den Lohnnebenkosten berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören mögliche Beiträge zu Pensionskassen, Krankentaggeld oder auch Kosten für Arbeitskleidung. Die genaue Zusammensetzung der Lohnnebenkosten kann von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorgaben und Regelungen in der jeweiligen Branche zu informieren, um die Lohnnebenkosten korrekt zu berechnen.

Zusammenfassend sind Lohnnebenkosten ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtlohnkosten eines Mitarbeitenden. Arbeitgeber sollten sich über die verschiedenen Aspekte der Lohnnebenkosten informieren und diese bei der Budgetplanung und Lohnabrechnung angemessen berücksichtigen. Arbeitnehmende wiederum können ein besseres Verständnis für die verschiedenen Beiträge und Versicherungen entwickeln, die ihr Gehalt beeinflussen. Durch eine transparente Kommunikation und klare Information über die Lohnnebenkosten können Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam eine solide Grundlage für eine faire und verlässliche Arbeitsbeziehung schaffen.

PayrollPlus – Der neue Standard, Löhne an Mitarbeitende und Freelancer zu bezahlen

Die Löhne Ihrer Mitarbeitenden und Freelancer selber zu bezahlen war gestern. Heute überweisen Sie einfach die Gesamtlohnkosten an die Lohnplattform von PayrollPlus und sie bezahlt die Löhne an Ihre Mitarbeitende und Freelancer, bezahlt die AHV, ALV, Quellensteuer etc., erstellt die Lohnabrechnungen, Lohnausweise, etc. und versichert Ihre Mitarbeitenden und Freelancer (Unfallversicherung, Krankentaggeld, Pensionskasse). Unsere einzigartige Dienstleistung nimmt Ihnen nicht nur alle Arbeiten rund um den Lohn ab, sondern Sie übergeben dadurch die Verantwortung gegenüber der AHV, Quellensteuer etc. an uns.

Neuste Beiträge