Von Payrollplus, 6. Dezember 2022
Versicherungen begleiten uns im Alltag, auch wenn nur passiv. Das gilt auch für Unternehmen und ihre Mitarbeitende. Welche Versicherungen es gibt und welche Versicherungen obligatorisch sind für Mitarbeitende klären wir für Sie auf.
Die wohl wichtigste Frage ist, welche Versicherungen für Mitarbeitende es überhaupt gibt. Zu dieser Frage liefern wir gleich die Antwort. Um es einfach zu halten, sind die Versicherungen in übersichtlichen Kategorien eingeteilt.
Das Schweizer Vorsorgesystem ist in drei Säulen aufgeteilt, die folgende Vorsorgearten umfassen:
Die 1. Säule ist für Unternehmen obligatorisch. Sie schützt gegen Alter, Invalidität und Tod. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet alle ihre Mitarbeitende, egal ob Schweizer oder Ausländer, bei der entsprechenden Ausgleichskasse anzumelden. Auch für selbstständig Erwerbende ist die erste Säule obligatorisch. Mehr dazu finden sie in unserem Ratgeber Text zum Thema Selbstständigkeit anmelden.
Die berufliche Vorsorge ist für Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften freiwillig und man kann sich einer Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbandes oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Für GmbHs und AGs ist sie hingegen obligatorisch ab einem Jahreslohn von 21’510 CHF (resp. 22’050 CHF ab 2023).
Die Unfallversicherung für Berufsunfälle (BU) ist für Mitarbeitende aller Rechtsformen obligatorisch. Inhaber von Einzelfirmen oder Kollektivgesellschaften können sich entweder über die Firma oder privat über die Krankenkasse versichern lassen.
Die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) ist für Personal, welches über durchschnittliche 8h pro Woche arbeitet, obligatorisch, unabhängig von der Rechtsform der Firma.
Wer sein Alterseinkommen aufbessern möchte, kann freiwillig eine 3. Säule einrichten. Mehr Informationen dazu gibt es auf dem Informationsportal des Bundes.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitende für die Arbeitslosenversicherung (ALV) anzumelden. Die Anmeldung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt und bei derselben Kasse wie die AHV-Anmeldung. Nur unselbstständige Erwerbende können durch die ALV versichert werden.
Unternehmen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, den Lohn eines Mitarbeitenden für einen gewissen Zeitraum weiter zu zahlen, auch wenn der Mitarbeitende nicht arbeiten kann. Das kann für Unternehmen eine grosse finanzielle Belastung darstellen, da Lohn gezahlt wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird. Gegen dieses Risiko sichert einen Krankentaggeldversicherung ab. Die KTG-Versicherung sichert die Lohnfortzahlung von krankheitsbedingten Ausfällen von Mitarbeitenden. Dabei kann die Hälfte der Prämien dem Mitarbeiter belastet werden. Die KTG-Versicherung ist für alle Rechtsformen zwar freiwillig , aber es ist grundsätzlich empfehlenswert.
Neben den Versicherungen für Mitarbeitenden gibt es auch Versicherungen für das Vermögen des Unternehmens. Hierbei ist es Unternehmen überlassen, welche Risiken sie abdecken möchten, bzw. welche Versicherungen sie abschliessen möchten.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich nahezu für jedes Unternehmen. Welche Risiken abgedeckt werden sollten, unterscheidet sich von Branche zu Branche. Folgende Risiken können abgedeckt werden:
Darüber hinaus können gewisse Sonderrisiken abgesichert werden.
(Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, «Versicherungen: Was ist obligatorisch, was sinnvoll?»)
Eine Rechtsschutzversicherung sichert das Unternehmen gegen Risiken ab, die aus einem Rechtsstreit entstanden sind. Wird ein Unternehmen in einen Rechtsstreit gezogen, so zahlt die Versicherung in der Regel alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Streit entstehen. Die Rechtsschutzversicherung ist freiwillig für alle Unternehmensformen.
Sachversicherungen gibt es in zwei verschiedenen Varianten:
Die AHV, IV, BVG und die UVG (BU) sind für Mitarbeiter obligatorisch. Für Mitarbeiter, die durchschnittlich mehr als 8h pro Woche arbeiten, ist auch eine NBU obligatorisch. Damit der Überblick über die verschiedenen Versicherungen nicht verloren geht, haben wir eine Tabelle zusammengestellt. Diese Tabelle zeigt, welche Versicherungen obligatorisch für Mitarbeitende sind.
Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft | GmbH und AG | |
AHV, IV | Obligatorisch | Obligatorisch |
ALV | Nicht versicherbar | Obligatorisch |
Familienzulagen | Obligatorisch | Obligatorisch |
EO | Obligatorisch | Obligatorisch |
UVG (BU) | Obligatorisch für Mitarbeiter, Inhaber können sich entweder über die Firma oder die Krankenversicherung versichern | Obligatorisch |
UVG (NBU) | Obligatorisch für Mitarbeiter ab 8h Arbeit/Woche, Inhaber können sich entweder über die Firma oder die Krankenversicherung versichern | Obligatorisch ab 8h Arbeit/Woche |
BVG | Obligatorisch für Mitarbeiter ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 (resp. CHF 22’050 ab 2023), ansonsten freiwillig | Obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 (resp. CHF 22’050 ab 2023) |
KTG | Freiwillig | Freiwillig |
Betriebshaftpflicht | Freiwillig | Freiwillig |
(Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, «Versicherungen nach Rechtsform»)
Für Mitarbeiter gibt es viele verschiedenen Versicherungen. Zu den obligatorischen zählen die AHV, IV, BVG und die UVG (BU).
Die betrieblichen Versicherungen lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Die Sach- und die Vermögensversicherungen. Die Sachversicherungen schützen Gegenstände und Immobilien des Unternehmens und die Vermögensversicherung schützt das Unternehmensvermögen.
Als Kleinunternehmer müssen sie sich zwingend bei der Ausgleichskasse anmelden. Die UVG-Versicherung können sie über die Firma abschliessen oder sich über ihre Krankenkasse versichern lassen. Ausserdem empfiehlt sich eine KTG-Versicherung.