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Was ist ein Freelancer?

Von lmoser, 6. Juni 2020

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Definition: Freelancer / Freiberufler

In der Schweiz ist der Begriff vom Freelancer / Freelancing nicht einheitlich definiert und existiert in der Gesetzgebung nicht. Gemäss gängiger Übersetzung bedeutet «Freelancer» soviel wie «Freiberufler».

Der Freelancer arbeitet meistens als Selbständiger, der eine Freelance-Tätigkeit ausübt. Er sucht sich seine Freelancer Projekte / Kunde(n) selber. Dabei teilt er sich seine Zeit frei ein und arbeitet unabhängig auch oft im Home Office. Seine Arbeit kann dabei im Auftrag, Werkvertrag oder gar als Arbeitnehmer erfolgen.

Der Freelancer respektive das Freelancing, gewinnt in der heutigen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung und Beliebtheit. Insbesondere auch für Unternehmen ist das Engagieren eines Freelancers für Arbeiten in IT-Projekten und Web Bereich passend. Spezialisten mit Know-how, welche nicht unbedingt fest angestellt werden möchten, sind so für Unternehmen erreichbar. Sie können Situativ für Projekte hinzugezogen werden.

Freelancer Projekte sind weltweit und insbesondere auch in der Schweiz auf Freelancer- Plattformen oder durch eigene Kontakte zu finden. Portale wie freelancermap.ch bieten im IT-Bereich die Möglichkeit, Projekte zu finden. Firmen suchen  gezielt IT-Spezialisten (Programmierer, Designer, Berater, Entwickler, etc.). Viele sehen im freelance die Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen und gehen diesem neben einer regulären Arbeit nach.

Rechtliche Grundlage / Rechtsform des Freelancers

Da in der schweizerischen Gesetzgebung der Freelancer nicht vorgesehen ist, muss sich ein Freelancer zuerst Gedanken machen, wie er seinen Kunden rechtskonform eine Rechnung stellen kann. Es stehen ihm dazu verschiedenen Optionen zur Verfügung. Seine Arbeit respektive sein Projekt muss er rechtskonform abrechnen können.

Einzelfirma / Selbstständigkeit

Eine Einzelfirma kann ohne Startkapital und Aufwand gegründet werden. Dabei ist es wichtig, sich bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden. Damit eine Selbständigkeit von der AHV bewilligt wird, muss der Freelancer mindestens drei Kunden vorweisen und darf von keinem dieser Kunden wirtschaftlich abhängig sein. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema „Selbstständig werden“ und auf der Seite des Bundes.

Es bleibt zu erwähnen, dass die Rechnungsstellung einer Einzelfirma bei vielen Firmen in der Schweiz nicht beliebt ist oder gar gänzlich abgelehnt wird. Dies auf Grund des Risikos einer sogenannten Scheinselbständigkeit. Mehr Informationen erhalten Sie hierzu in unserem Text zum Thema Scheinselbstständigkeit.

Problem der Scheinselbstständigkeit

Die Problematik der Scheinselbstständigkeit kann für Unternehmen sehr teuer werden, wenn bei der Verrechnung eines Projekts oder Auftrags mit einem Freelancer / Freiberufler sein Status als Selbständiger nicht von der Ausgleichskasse bestätigt wurde. Die Scheinselbständigkeit kann dabei für das Unternehmen gravierende rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Eine Scheinselbständigkeit entsteht, wenn die Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht (mehr) erfüllt sind. Ein gutes Beispiel hierzu; wenn der Freelancer nur noch für einen Kunden arbeitet, dies ist dann eine wirtschaftliche Abhängigkeit und der Kunde muss die Sozialbeiträge für den Freelancer übernehmen. Der Kunde wird somit zum Arbeitgeber, der Freelancer zum Arbeitnehmer.

AG/GmbH

Der Freelancer kann ebenfalls eine AG oder GmbH gründen um seinen Kunden eine Rechnung zu stellen. Dies ist eine gängige Praxis zur Rechnungsstellung und wird von allen Unternehmen in der Schweiz ohne Probleme entgegen genommen. Um eine dieser Rechtsformen zu gründen, muss mindestens CHF 20’000.- (GmbH) Startkapital vorhanden sein.

Payroller/Umbrella Company

Wer sich nicht mit einer Firmengründung, dessen Aufwand sowie Kosten rumschlagen möchte, kann für die Verrechnung seiner Projekte ebenfalls die Dienstleistung eines sogenannten Payrollers wie der PayrollPlus  AG nutzen.

Die Rechnung für die geleistete Arbeit des Freelancers wird im Namen des Payrollers gestellt. Somit hat der Auftraggeber sprich Rechnungsempfänger nie das Problem einer Scheinselbständigkeit. Der Freelancer erhält von dem Payroller jeweils einen Arbeitsvertrag. Zudem ist er automatisch versichert für Krankentaggeld, Unfall und Pension. Die Abrechnung der Sozialbeiträge wird vom Payroller übernommen. Der Freelancer muss sich um nichts weiteres kümmern und erhält einmal jährlich einen Lohnausweis für die Steuern. Weitere Informationen

Insbesondere im Frühjahr 2020, zur Zeit der Corona-Krise, hat sich gezeigt, wie wichtig es für den Freelancer ist, sich mit dem Thema der sozialen Absicherung auseinanderzusetzen.

Wahl der Rechtsform leider noch relevant

Augen auf bei der Wahl derjenigen Rechtsform, welche passend sein könnte. Freelancer / Freiberufler möchten an ihrem Projekt / ihrem Auftrag arbeiten und ihr Business voranbringen. Während der Corona-Krise im April 2020 hat sich gezeigt , dass es betreffend sozialer Absicherung im Krisenfall grosse Unterschiede bei allfälligen Entschädigungsansprüchen KAE/EO gibt. Wenn die durch Notrecht verhängten COVID 19 Verordnungen wieder aufgehoben sind, stehen beispielsweise AG – Inhaber in der Schweiz wieder ohne Anspruchsberechtigung auf Entschädigung da, insbesondere im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Diese Diskrepanz sollte in der heutigen Arbeitswelt an sich keine Rolle mehr spielen, denn jeder der arbeitet, sollte sozial abgesichert sein; bis entsprechende Gesetzesänderungen durch sind, wird jedoch noch viel Zeit verstreichen.

Vorteil durch die Nutzung eines Payrollers wie PayrollPlus 

Die PayrollPlus AG ist führend in der Entwicklung neuer Anstellungsmodelle zur sozialen Absicherung von allen Arbeitstätigen und weist bereits eine über 30-jährige Erfahrung in der schnelllebigen Arbeitswelt auf.

Als Spezialist im Bereich Payroll verstehen wir unseren Auftrag dahingehend, «Soziale Absicherung für alle» nicht nur zu predigen sondern auch zu leben und entsprechend zu handeln. Unsere Arbeit und unsere Dienstleistung geht dabei weit über das klassische Payroll hinaus. Grosse Vorteile sind unter anderem, dass sich der Freiberufler / Freelancer nicht um Personal- und Sozialversicherungen kümmern muss. Durch die Nutzung unseres Dienstes erfolgt der automatische Anschluss an unsere Kollektivversicherungen, wobei bessere Versicherungskonditionen angeboten werden als bei einem Abschluss von Einzelversicherungen.

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