Von Payrollplus, 14. Juni 2022
Sich nebenberuflich selbstständig zu machen ist eine attraktive Möglichkeit für angehende Selbstständige. Es ist mit geringerem Risiko verbunden, da man seine Lebenskosten weiterhin mit dem Einkommen des Haupterwerbs decken kann. Man ist also nicht auf das Einkommen aus der Neugründung angewiesen. Dazu kommt, dass man die Möglichkeit bekommt, den Markt über einen längeren Zeitraum zu beobachten und kennenzulernen.
Als Nebenerwerb gilt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit neben der unselbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit. Man kann sowohl selbstständig wie auch unselbstständig im Nebenerwerb sein. Wichtig ist, dass das Einkommen aus der nebenberuflichen Tätigkeit deutlich kleiner sein muss, als das des Haupterwerbs. Ausserdem sollte die nebenberufliche Tätigkeit ausserhalb der Arbeitszeit des Hauptberufes sein und in einem anderen Bereich erfolgen.
Allgemein gesehen gibt es keine Faustregel, die besagt, wer für die nebenberufliche Selbstständigkeit geeignet ist. Es gibt jedoch Aspekte, denen man sich bewusst sein sollte, bevor man sich für eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb entscheidet.
Die erste Voraussetzung, die erfüllt werden muss, ist das Vorhandensein eines sicheren Haupterwerbs. Der Haupterwerb wird vor allem zu Beginn der nebenberuflichen Selbstständigkeit dafür zuständig sein, die Lebenskosten zu decken. Man braucht also einen Haupterwerb, welcher ein passendes Einkommen garantieren kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die persönliche Belastungskapazität einer Person. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bringt zusätzliche Strapazen mit sich mit. Man hat in Kombination mit dem Haupterwerb eine doppelte Belastung.
Wer nebenberuflich selbstständig werden will, muss einige rechtliche Aspekte im Hinterkopf behalten. Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss unter anderem im Einklang mit der Treuepflicht sein. Konkret heisst das, dass die Tätigkeit nicht mit der des Arbeitgebers des Hauptberufes konkurrenzieren darf. Ausserdem darf man das Ansehen des Unternehmens nicht in Mitleidenschaft ziehen. Auch zu beachten ist, dass die Leistungsfähigkeit im Haupterwerb nicht durch den Nebenerwerb beeinträchtigt werden darf. Auf der Seite des Bundes wird das Thema der Treuepflicht näher behandelt.
Ein weiterer rechtlicher Aspekt, der beachtet werden muss, ist die Anmeldung bei der AHV. Ab einem jährlichen Einkommen von 2’300 CHF im Nebenerwerb ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Pflicht. Mehr allgemeine Informationen zum Thema Selbstständigkeit anmelden in der Schweiz finden Sie in unserem Beitrag dazu.
Wie auch beim Haupterwerb, muss das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit bei der Steuererklärung angegeben werden. Hat man eine Einzelfirma im Nebenerwerb, so wird das geschäftliche Einkommen zusammen mit den Privateinnahmen versteuert. Bei einer GmbH oder AG gilt die sogenannte Doppelsteuer. Dabei werden der Lohn und der Gewinn in Form der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer versteuert.
Wer sich überlegt, nebenberuflich selbstständig zu werden, sollte sich gut mit den Vor- und Nachteilen befassen. Hierzu haben wir einen Überblick gestaltet.
Ja, man kann gleichzeitig angestellt sein und im Nebenerwerb selbstständig sein. Wichtig ist, dass man der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber des Haupterwerbs nachkommt.
Als nebenberufliche Selbstständigkeit gilt die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit neben der unselbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit. Dabei muss das Einkommen des Haupterwerbs deutlich grösser sein als das des Nebenerwerbs.
Im Grunde genommen braucht man für die nebenberufliche Selbstständigkeit dieselben Voraussetzungen wie für die hauptberufliche Selbstständigkeit. Dazu gehören Elemente wie eine Geschäftsidee und einen Businessplan. Mehr Informationen zum Thema selbstständig werden finden Sie in unserem Beitrag.
Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze für den Verdienst des Nebenerwerbs. Es ist jedoch zu beachten, dass ab einem jährlichen Einkommen von über 2’300 CHF, die Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse angemeldet werden muss.
Wie die freiberufliche Nebentätigkeit versteuert wird, hängt von der Rechtsform ab. Ist man im Nebenerwerb als Einzelfirma tätig, so wird das Einkommen davon zusammen mit den Privateinnahmen versteuert. Bei einer AG oder GmbH gilt die Doppelbesteuerung. Der Lohn und der Gewinn werden dabei einzeln versteuert.
Freelancer können mit der PayrollPlus Lohnplattform Aufträge abrechnen und sind sozial abgesichert. Die innovative Abrechnungsplattform bietet einzigartige Anstellungs- und Abrechnungsmodelle. Über das Onlinetool können Aufträge ganz einfach abgerechnet werden.