Von Payrollplus, 23. Januar 2023
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft sind besonders beliebte Rechtsformen in der Schweiz. Eine Stärke dieser beiden Gesellschaftsformen ist die beschränkte Haftung. Die Unternehmensformen unterscheiden sich besonders bezüglich der Beteiligungen: Die Gesellschafter einer GmbH wirken oftmals in der Geschäftsführung mit. Aktionäre einer AG können sich jedoch auch rein finanziell am Unternehmen beteiligen.
In der Schweiz gibt es 9 verschiedene Rechtsformen für Unternehmen. Besonders beliebt ist die Einzelfirma, da diese besonders einfach zu gründen ist. Doch auch die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden häufig genutzt. Eine Besonderheit dieser beiden Rechtsformen ist die beschränkte Haftung. Deutlich seltener sind die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft. Dies gilt auch für einfache Gesellschaften, Vereine und Genossenschaften. Besonders selten ist die Rechtsform der Kommanditaktiengesellschaft. Von dieser Unternehmensform gab es im Jahr 2019 gerade einmal 7 Stück.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die führende Rechtsform für grosse und börsennotierte Unternehmen in der Schweiz. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist relativ kompliziert und vergleichsweise teuer. Ein Vorteil ist jedoch die vereinfachte Kapitalbeschaffung.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft wird ein Minimum von CHF 100’000 benötigt. Mindestens 20 % dieses Aktienkapitals muss effektiv einbezahlt werden. Der Minimalbetrag für die Gründung einer AG liegt jedoch bei CHF 50’000. Dies muss nicht vollständig in Form einer Geldeinlage erbracht werden, denn es können auch Sacheinlagen eingebracht werden.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person und eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen Personen oder von einer juristischen Person gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital beschränkt. Das Stammkapital muss mindestens CHF 20’000 betragen.
Die GmbH ist eine sehr flexible Rechtsform, da sie sowohl für kleine als auch für grosse Unternehmen geeignet ist. Ein Unternehmen mit dieser Gesellschaftsform kann in jeder Branche tätig sein und ihren Sitz in jedem Kanton der Schweiz haben. Ein weiterer Vorteil einer GmbH ist, dass sie relativ einfach und schnell zu gründen ist.
Weitere Informationen zur Gründung einer GmbH gibt es in unserem Ratgeber
Für Unternehmen, welche viel Kapital benötigen, ist die Aktiengesellschaft die passende Rechtsform. Durch das hohe Mindestkapital ist sie für Investoren besonders attraktiv. Die Aktiengesellschaft ist zudem eine rechtssichere Unternehmensform. Dies ist besonders bei internationalen Geschäften wichtig.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich für Gründer, welche sich stark in das Unternehmen einbringen möchten. Zudem lassen sich bei dieser Form auch die Kapitalkosten tief halten.
AG | GmbH | |
Mindestkapital | CHF 100’000 | CHF 20’000 |
Mindesteinzahlung Kapital | 20%, mind. 50’000 | 100% |
Einlage-Optionen | Geld- oder Sacheinlagen | Geld- oder Sacheinlagen |
Nennwert | Mind. 1 Rappen pro Aktie | Mind. CHF 100 pro Stammanteil |
Stammanteile / Aktien | Aktien können i.d.R. frei übertragen werden | Eine Übertragung der Stammanteile muss von den Gesellschaftern bestätigt und im Handelsregister eingetragen werden |
Haftung | – Nur auf Geschäftsvermögen / Aktienkapital – Keine persönliche Haftung |
– i.d.R. keine persönliche Haftung, ausser Nachschusspflicht wird explizit in Statuten festgehalten |
Buchhaltung | Verpflichtung zur ordentlichen Buchhaltung | Verpflichtung zur ordentlichen Buchhaltung |
Revisionsstelle | Jährliche Kontrolle durch staatlich zugelassene Revisionsstelle | Jährliche Kontrolle durch staatlich zugelassene Revisionsstelle |
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die klassische Rechtsform für börsennotierte Unternehmen. Diese beliebte Unternehmensform bietet viele Vorteile. Die wichtigsten sind wahrscheinlich die beschränkte Haftung der Aktionäre und die Möglichkeit, an die Börse zu gehen. Dies ermöglicht den Aktionären nicht nur einen Exit, sondern erleichtert auch die Finanzierung des Unternehmens. Zudem ist sie aufgrund ihrer hohen Eigenkapitaldecke und der strengen gesetzlichen Regeln besonders stabil. Allerdings ist sie auch relativ teuer in der Gründung und für kleinere Unternehmen oft nicht die erste Wahl.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Rechtsform für viele mittelständische und auch grosse Unternehmen. Sie ist preiswerter in der Gründung und hat weniger bürokratische Hürden.
Eine GmbH ist eine juristische Person und hat daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschafter der GmbH nicht persönlich haftbar sind für die Schulden der Gesellschaft. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zudem kann eine GmbH problemlos in andere Länder expandieren, da sie überall als rechtlich eigenständige Person anerkannt wird.
Eine weitere Stärke der GmbH ist die Tatsache, dass sie relativ einfach und kostengünstig zu gründen ist. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen müssen nicht so viele Unterlagen eingereicht werden und das gesetzliche Stammkapital ist relativ tief. Ausserdem können auch Ausländer in einer GmbH Gesellschafter sein.
Allerdings bringen die hohe Haftungsbeschränkung und das tiefe Stammkapital auch Nachteile mit sich. So kann es vorkommen, dass Kreditgeber bei der Kreditvergabe an eine GmbH skeptisch sind. Im Falle einer Insolvenz würden Kreditgeber normalerweise nur schwer an ihr Geld kommen.
Die Aktiengesellschaft ist die in der Schweiz am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmen. Sie eignet sich sowohl für kleine als auch für grosse Unternehmen und bietet eine Reihe von Vorteilen. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, das heisst, sie wird durch die Investition von Kapital in Form von Aktien finanziert. Dies hat den Vorteil, dass das Risiko für die Investoren begrenzt ist und die Unternehmung leichter Zugang zu Finanzmitteln hat. Die AG ist eine rechtlich und finanziell unabhängige Einheit, was bedeutet, dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht durch die persönlichen Vermögensverhältnisse der Gesellschafter beeinträchtigt wird.
Des Weiteren unterliegt die AG strengeren gesetzlichen Regeln und Vorschriften als andere Rechtsformen, was sie für Investoren attraktiver macht. Schliesslich ist die AG eine transparente Organisation, da sie verpflichtet ist, ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Dies gewährleistet hohe Qualitätsstandards und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Unternehmen.
Die Kosten für die Gründung und den Unterhalt einer AG sind höher als diejenigen für eine GmbH. Dies liegt vor allem daran, dass bei der AG strengere rechtliche Vorgaben gelten und mehr Verwaltungsaufgaben anfallen. Weitere Informationen dazu, wie viel die Gründung einer Firma kostet, finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei einer Aktiengesellschaft ist die Haftung der Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder unbeschränkt. Das bedeutet, dass die Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder persönlich haften können. Dies ist der Fall, wenn die AG durch fahrlässiges oder strafbares Handeln in eine Schieflage gerät oder Insolvenz anmelden muss.