Von Payrollplus, 14. Februar 2024
Die Schweiz ist bekannt für ihre solide Wirtschaft und ihr starkes soziales Sicherheitsnetz. Trotz dessen bleibt die Altersvorsorge für Selbstständige ein zentrales Thema, das oft übersehen wird. Selbstständigkeit bietet Freiheit und Flexibilität, bringt aber auch die Notwendigkeit mit sich, sich eigenständig um die Altersvorsorge zu kümmern. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, da Selbstständige nicht automatisch in die betriebliche Altersvorsorge integriert sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie als selbständigerwerbende Person alles Relevante zum Thema Vorsorge. Wir geben Einblick in die verschiedenen Vorsorgeoptionen, um Sie auf die Risiken des Alters und andere unvorhersehbare Ereignisse vorzubereiten.
Als selbstständig gelten Personen, die ihr eigenes Geschäft führen und nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen. Sie treten unter ihrem eigenen Namen auf und verrechnen die Arbeit auf eigene Rechnung.
Einzelunternehmer führen ein Unternehmen ohne rechtliche Trennung von ihrer Person und sind selbst verantwortlich für die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge und haben keine automatische Unfallversicherung. Um ihre Altersvorsorge müssen sie sich selbst kümmern, was die Nutzung der Säulen 2 und 3 einschliesst.
Weitere Informationen zu den Themen Selbstständigkeit in der Schweiz und Anmeldung der Selbstständigkeit sowie Versicherungen für Selbstständigerwerbende erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Personen, die eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besitzen, gelten oft als Angestellte ihrer eigenen Unternehmen. In dieser Konstellation sind sie in der Regel durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt und können in die Pensionskasse ihres Unternehmens einzahlen.
Im Gegensatz zu Selbstständigerwerbenden bietet diese Struktur eine gewisse Trennung zwischen den persönlichen Finanzen des Inhabers/der Inhaberin und den Finanzen des Unternehmens, was sowohl rechtliche als auch finanzielle Vorteile mit sich bringt.
Die Höhe des AHV-Beitrags hängt vom jeweiligen Lohn ab und schwankt zwischen 5.371% und 10%, beträgt aber mindestens CHF 514 im Jahr (Stand 01.01.2024). Als selbständigerwerbende Person müssen Sie den AHV-Beitrag vollständig zahlen und dies lückenlos.
In dem Beitrag sind sowohl der obligatorische Anteil für die Invalidenversicherung (IV), als auch für den Erwerbsausfall (EO) bereits enthalten. Da die AHV-Beiträge auf der definitiven Steuerrechnung basieren, können die Beiträge je nach Erfolg stark variieren. So sollte man für die Beiträge immer genügend Geld auf die Seite legen.
Jährliches Erwerbseinkommen in CHF von mindestens aber weniger als: | AHV/IV/EO-Beitragssatz in % des Erwerbseinkommens |
9’800 – 17’500 | 5.371 |
17’500 – 21’300 | 5.494 |
21’300 – 23’800 | 5.617 |
23’800 – 26’300 | 5.741 |
26’300 – 28’800 | 5.864 |
28’800 – 31’300 | 5.987 |
31’300 – 33’800 | 6.235 |
33’800 – 36’300 | 6.481 |
36’300 – 38’800 | 6.728 |
38’800 – 41’300 | 6.976 |
41’300 – 43’800 | 7.222 |
43’800 – 46’300 | 7.469 |
46’300 – 48’800 | 7.840 |
48’800 – 51’300 | 8.209 |
51’300 – 53’800 | 8.580 |
53’800 – 56’300 | 8.951 |
56’300 – 58’800 | 9.321 |
58’800 + | 10 |
Die 2. Säule ist für Selbständigerwerbende freiwillig. Sofern Sie aber mindestens 22’050.- Franken jährlich einnehmen (Stand 01.01.2024), dürfen Sie in eine Pensionskasse einzahlen.
Als Mitglied bei einem Berufsverband, welcher eine eigene Pensionskasse führt, können Sie dort Anschluss finden. Je nach Pensionskasse ist es auch erlaubt, sich der Pensionskasse der eigenen Mitarbeitenden anzuschliessen. Wenn dies jedoch nicht erlaubt ist, oder Sie keinem Berufsverband mit eigener Pensionskasse angehören, können Sie bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG den obligatorischen Betrag versichern lassen.
Sparbeiträge an die Pensionskasse können von den Steuern abgezogen werden und dürfen gesetzlich 25% des versicherten AHV-Jahreslohnes betragen. Wenn Sie das Einkaufspotenzial gerne ausschöpfen würden, ist es sogar möglich, Guthaben aus bestehenden 3a-Konten in die Pensionskasse zu übertragen. Eine umgekehrte Transferierung ist jedoch nicht möglich.
Mit der Säule 3a können Sie für die Altersvorsorge oder für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit Kapital aufbauen. Wenn Sie keiner Pensionskasse angehören, dürfen Sie 35’280 Franken jährlich einzahlen (Jahr 2024) oder max. 20% des Nettoeinkommens. Den einbezahlten Betrag dürfen Sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Zudem wird das angesparte Guthaben nicht als Vermögen besteuert, sondern erst ab Auszahlung und dies zu einem reduzierten Satz. Das Guthaben kann entweder als Startkapital im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit vorbezogen werden oder zu späterem Zeitpunkt für den Kauf von Wohneigentum oder für Auswandern verwendet werden.
Wichtig: Auch wenn Sie sich als selbstständigerwerbende Person für die Vorsorge mit Pensionskasse entscheiden, dürfen Sie bis zu 7’056 Franken (2024) in die Säule 3a einzahlen.
Bei der Wahl zwischen der Pensionskasse und der dritten Säule spielen verschiedene Aspekte eine Rolle.
Steuerliche Vorteile:
Bis zu einem Einkommen von 150’000 Franken bieten beide Modelle ähnliche Steuervorteile. Wenn Ihr Einkommen jedoch höher ist, ermöglicht nur die Pensionskasse eine umfassende Vorsorge auf hohem Niveau mit entsprechenden Steuerersparnissen.
Versicherungsschutz:
Flexibilität der Beiträge und Einkaufsmöglichkeiten:
Verwendung des Kapitals:
Höhere Einkommens- und Sparziele:
Bei einem Sparziel von mehr als 20% Ihres Einkommens bietet die Pensionskasse bessere Möglichkeiten zur Steuerersparnis als die Säule 3a.
Für Selbstständigerwerbende ist es essentiell, die AHV-Beiträge lückenlos zu entrichten, da diese die Basis der Altersvorsorge bilden. Um einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu gewährleisten, ist es ratsam, sich sowohl einer Pensionskasse anzuschliessen als auch ein oder mehrere Säule 3a Konten zu eröffnen. Die Nutzung mehrerer Konten erhöht Ihre Flexibilität, da Auszahlungen immer in voller Höhe erfolgen.
Die Entscheidung zwischen Pensionskasse und Säule 3a sollte basierend auf Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Zielen getroffen werden, wobei beide Optionen attraktive steuerliche Vorteile bieten und daher frühzeitig in die Vorsorgestrategie integriert werden sollten.
Unabhängig von Ihrem Einkommen ermöglicht die Säule 3a flexible Beitragszahlungen, auch unterhalb des Maximalbetrags. Eine sorgfältige und frühzeitige Planung Ihrer Altersvorsorge, unter Berücksichtigung aller verfügbaren Optionen, ist entscheidend für eine gesicherte finanzielle Zukunft. Durch eine massgeschneiderte Vorsorgestrategie, die sowohl Ihre aktuellen Bedürfnisse als auch Ihre langfristigen Ziele berücksichtigt, stellen Sie sicher, dass Sie im Alter gut abgesichert sind.
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