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Wie mache ich mich in der Schweiz selbstständig? – ein Überblick

Von Payrollplus, 3. Mai 2022

Sich selbstständig zu machen ist keine leichte Aufgabe. Es ist ein langer Prozess, welcher mit vielen Risiken verbunden ist. Aber die Gründung eines Unternehmens kann unserer Wirtschaft einen Mehrwert bieten. Man schafft neue Arbeitsplätze und trägt so zum Wirtschaftswachstum bei. Damit die Selbstständigkeit einen guten Start hat, ist es hilfreich, sich einen Überblick über den Ablauf zu schaffen.

Schritt 1: Geschäftsidee und Businessplan

Möchte man selbstständig werden, muss man zuerst eine geeignete Geschäftsidee haben. Die Geschäftsidee agiert als Basis, worauf man seine Selbstständigkeit aufbaut. Die Geschäftsidee sollte nicht nur spannend sein, sondern auch ein Problem der Menschen lösen und finanziell machbar sein. Sobald man eine Geschäftsidee hat, sollte man dies in Form eines Businessplans konkretisieren. Der Businessplan soll folgende Punkte abdecken:

  • Ziele des Unternehmens und Leitbild
  • Beschreibung des Produkts / der Dienstleistung
  • Übersicht über die Wirtschaft (Markt und Konkurrenz)
  • Finanzplan
  • Überblick des Managements

Weitere Informationen und Tipps dazu sind auf der Seite des Bundes zu finden.

Schritt 2: Wahl der Rechtsform bei der Selbstständigkeit

Die Wahl der Rechtsform ist der nächste Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Eine Rechtsform zu wählen ist wohl eines der wichtigsten Ecksteine des Aufbaus eines eigenen Business. Je nach Rechtsform muss man gewisse Vorschriften einhalten und verschiedene steuerrechtliche Rahmenbedingungen beachten.

Personengesellschaften

In der Schweiz unterscheidet man zwischen zwei verschiedene Firmentypen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zur Kategorie der Personengesellschaften gehören:

  • die einfache Gesellschaft
  • die Kollektivgesellschaft
  • die Kommanditgesellschaft

Die Personengesellschaften sind keine juristische Person. Das hat zur Folge, dass die Mitglieder der Gesellschaft für das Geschäft solidarisch und unbeschränkt haften. Weitere Bestimmungen zu den Personengesellschaften sind im Obligationenrecht OR unter Art. 530 ff. zu finden.

Auch die Rechtsform des Einzelunternehmens gehört in der Schweiz inoffiziell zur Kategorie der Personengesellschaft. Das Einzelunternehmen ist unter Handwerkern, Ärzten und lokalen Handelsfirmen beliebt. Die Gründung des Einzelunternehmens ist sehr einfach. Man kann den Eintrag ins Handelsregister vornehmen (ist bei einem Umsatz von über 100’000 CHF pro Jahr rechtlich vorgeschrieben). Eine Einzahlung eines Mindestkapitals ist nicht nötig. Es ist jedoch zu beachten, dass der Inhaber eines Einzelunternehmens unbeschränkt haftet, dies bedeutet, dass er auch mit dem privaten Vermögen haftbar gemacht werden kann.

Kapitalgesellschaften

Die zweite Kategorie, die Kapitalgesellschaften, besteht aus:

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditaktiengesellschaft

Die GmbH und die AG sind sehr beliebte Formen von Rechtsformen bei der Unternehmensgründungen in der Schweiz. Beide Rechtsformen erhalten nach Eintrag ins Handelsregister ihre juristische Persönlichkeit. Konkret heisst das, dass die AG und die GmbH mit der Eintragung ins Handelsregister ihre Rechtsfähigkeit erlangen. Bei diesen Gesellschaftsformen wird mit dem Geschäftsvermögen gehaftet. Die Inhaber des Unternehmens haften nicht mit dem Privatvermögen. Es gibt Fälle, bei denen die Inhaber mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden können.

Das Mindestkapital unterscheidet die AG von der GmbH. Für die Gründung einer AG muss man 100’000 CHF an Aktienkapital haben. Davon müssen mindestens 50’000 CHF (oder 20% des Aktienkapital) liberiert werden. Im Gegensatz dazu sind es bei der GmbH nur 20’000 CHF. Was man ferner bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft beachten muss, ist auf der Seite des Bundes aufgelistet.

Schritt 3: Eintrag ins Handelsregister

Je nach gewählter Rechtsform muss man die Firma in das Handelsregister eintragen. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Anmeldung des Unternehmens beim Bund über den Online-Schalter EASYGOV
  2. Anmeldung des Unternehmens beim Kanton über das kantonale Handelsregisteramt

Wichtig zu beachten beim Eintrag in das Handelsregister ist, dass gewisse Kosten anfallen können. Die Höhe davon variiert je nach Rechtsform der Firma. Die Übersicht dazu finden Sie hier.

Schritt 4: Versicherungen für Selbstständigerwerbende

Macht man sich selbstständig, so muss man sich selbst um die Sozialversicherungen kümmern. In der Schweiz sind für Selbstständigerwerbende Beiträge an folgende Versicherungen obligatorisch:

  • die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • die Invalidenversicherung (IV)
  • die Erwerbsersatzordnung (EO)

Beiträge an die AHV, IV und EO sind obligatorisch, unabhängig von der Rechtsform. Die Unfallversicherung ist für die Gründer von GmbHs und AGs zusätzlich obligatorisch. Falls der Jahreslohn von 21’510 CHF überschreiten wird, ist auch die berufliche Vorsorge obligatorisch. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Aber es ist empfehlenswert, dass man sowohl die Mitarbeitenden als auch sich selbst im Krankheitsfall schützt. Weitere Informationen zum Thema Versicherungen für Selbstständige erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Was aber im Falle einer Selbstständigkeit zu beachten ist, ist folgendes: Wer von der zuständigen Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend anerkannt wurde, hat trotzdem folgende Nachteile: Einzelunternehmungen bezahlen keine ALV Beiträge und haben deshalb keinen ALV Anspruch. Meistens haben Sie auch keine Möglichkeit eine BVG Versicherung abzuschliessen. Zudem besteht bei jedem Auftrag das Risiko einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Auftraggeber, was von der AHV als Scheinselbständigkeit eingestuft werden kann. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im Text zum Thema Scheinselbstständigkeit.

Wer eine AG oder GmbH gegründet hat, hat trotzdem folgende Nachteile: Als AG oder GmbH Inhaber bezahlen Sie ALV Beiträge, aber die Leistungen der ALV können Sie nicht in Anspruch nehmen, solange sie als arbeitnehmend in arbeitgeberähnlicher Stellung gelten.

Natürlich gibt es bei der Gründung einer Firma noch weitere Punkte zu beachten. Ob man im Nebenerwerb gründet, wie man das Marketing gestalten soll und ganz allgemein, wie man sich erfolgreich selbstständig macht. Dies sind alles Fragen, worüber man sich vorab Gedanken machen und für sich beantworten soll. Verschiedene Tipps und Leitfäden finden Sie auf der Seite des Bundes und in unseren Ratgeber Beiträgen.

FAQs zur Selbstständigkeit in der Schweiz

Was muss ich beachten, wenn ich mich selbstständig machen will?

Wer selbstständig werden will, sollte sich zuerst einen Überblick über den ganzen Vorgang schaffen. Es lohnt sich, eine Checkliste des Gründungsprozesses aufzustellen.

In welcher Branche lohnt es sich selbstständig zu machen?

Gemäss dem Bundesamt für Statistik werden im Bereich des Baugewerbes und der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen die meisten Unternehmen gegründet. Jedoch sollte man nicht nur die Beliebtheit einer Branche betrachten. Es ist vielmehr wichtig darauf zu achten, in welcher Branche es eine profitable Marktlücke gibt.

Wie viel kostet es, sich selbstständig zu machen?

Die Kosten einer Firmengründung sind je nach Einzelfall individuell. Je nach Rechtsform braucht man mehr oder weniger Startkapital. Dazu kommen weitere administrative Aufwände (bspw. die Kosten für den Eintrag ins Handelsregister), Aufwände für das Marketing und die Aufwände für die Produktentwicklung.

Brauche ich einen Businessplan, um mich selbstständig zu machen?

Es empfiehlt sich dringendst, einen Businessplan zu gestalten. Der Businessplan dient als Leitfaden zur Verwirklichung der Geschäftsidee. Er gibt unter anderem Auskunft über die Strategie, das Marketing und das Produkt eines Unternehmens.

Was ist der Unterschied zwischen einem Businessplan und einem PitchDeck?

Das PitchDeck ist eine kurze Präsentation Ihrer Geschäftsidee. Es dient den potentiellen Investoren und Geldgebern als Entscheidungsgrundlage, um Ihre Geschäftsidee und das Potential daraus abzuleiten. Wichtig ist in einem PitchDeck auch die Darlegung des potentiellen Marktes und die Teamstruktur.

Welche Rechtsform ist für mein Business sinnvoll?

Welche Rechtsform für Ihr Business am besten geeignet ist, hängt von dem vorhandenen Startkapital und vom erwünschten Haftungsrisiko ab. Möchten Sie nicht mit dem Privatvermögen für nicht fahrlässig und strafrechtlich herbeigeführte Geschäftsvorfälle haften, so empfiehlt sich die GmbH oder AG. Haben Sie jedoch nicht mind. 20’000 CHF an Startkapital beiseite, empfiehlt sich das Einzelunternehmen, eine Kollektivgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft.

Wieviel Startkapital benötige ich, wenn ich mich selbstständig machen möchte?

Wieviel Startkapital man benötigt, um selbstständig zu werden, hängt von der gewählten Rechtsform und von der Geschäftsidee und deren Umsetzung ab. Für die Gründung einer Einzelfirma braucht man kein Startkapital. Für die Gründung einer GmbH braucht man mind. 20’000 CHF. Bei der AG sind es hingegen mind. 50’000 CHF.

Muss ich als selbstständig erwerbende Person Steuern zahlen?

Als selbstständig erwerbende Person ist man von der Steuerpflicht nicht befreit. Die Höhe der Steuerbelastung und die Steuererhebung hängt von der gewählten Rechtsform ab. Wählt man eine Rechtsform der Personengesellschaften, so werden die Einnahmen des Geschäftes als Privateinnahmen versteuert. Dadurch entfällt die Doppelbesteuerung. Denn diese wird bei Kapitalgesellschaften fällig. Bei den Kapitalgesellschaften bezahlt man für den Lohn eine Einkommenssteuer und für den Gewinn beim Unternehmen eine Gewinnsteuer.

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