Von lmoser, 28. Juni 2020
Viele Unternehmen in der Schweiz nutzen heutzutage die Dienste von Selbständigen (Einzelfirmen, Freelancern, Contractors, etc.). So können personelle Kapazitäten des Unternehmens punktuell erweitert werden, ohne sich als Arbeitgeber zu binden. Dies ist praktisch, um temporäre Arbeitsspitzen zu brechen oder ein zeitlich befristetes Projekt zu lancieren.
Meistens wird ein Auftrag/Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Selbständigen geschlossen. Die Selbständigen stellen dann die Rechnung für die Dienstleistung direkt an den Auftraggeber.
Wird ein Auftrag/Werkvertrag geschlossen, wird davon ausgegangen, dass der Selbständige nicht zum Arbeitnehmer des Auftraggebers wird und somit vom Unternehmen keine Sozialversicherungen abgeschlossen werden müssen. Es bestehen keine Arbeitgeberpflichten und im Falle einer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst muss keine Lohnfortzahlung geleistet werden. Die Kündigungsfristen des Arbeitsgesetzes müssen nicht eingehalten werden.
Am einfachsten lässt es sich so erklären: Eine Abmachung zwischen einem Unternehmen und einem „Selbständigen“, welche vertraglich und nach aussen den Rechtsschein einer Selbständigkeit erweckt, tatsächlich jedoch einem Arbeitsverhältnis entspricht.
Ob jemand Angestellter, Freiberufler, freier Mitarbeiter, Selbständiger, Scheinselbständiger oder Unternehmer ist, hat für ihn und seinen Auftraggeber / Arbeitgeber erhebliche Rechtsfolgen. Diese betreffen nicht nur das Arbeitsrecht, auch das Sozialversicherungs- und Steuerrecht sind davon betroffen.
Die AHV kontrolliert regelmässig und gezielt, wie Unternehmen mit Selbständigen und Freelancern zusammenarbeiten. Sie entscheidet im Einzelfall, ob es sich bei den Tätigkeiten der Person tatsächlich um einen selbständigen Erwerb handelt.
Wichtig zu wissen: Zwecks Beurteilung der AHV spielt es namentlich keine Rolle, ob
Entscheidend für die Beurteilung sind einzig und allein die Kriterien der wirtschaftlichen Abhängigkeit sowie der Weisungsbefugnis. Erwirtschaftet der Auftragnehmer 50% seines Einkommens durch den Auftrag beim Auftraggeber, ist er oder sie bereits wirtschaftlich von diesem Unternehmen abhängig. Damit liegt aus Sicht der AHV eine Scheinselbständigkeit vor. Dasselbe gilt für den Fall, dass weniger als drei verschiedene Auftraggeber vorliegen.
Folgen einer Scheinselbständigkeit für Auftraggeber/Unternehmen
Der Auftragnehmer hat keine Pflichten aus einer Scheinselbständigkeit.
Das Schweizer Recht geht davon aus, dass der Arbeitnehmer die schwächere Partei darstellt und somit der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers unterliegt.
Einfach gesagt, jedes Unternehmen muss das Gesetz kennen und ist alleine verantwortlich das Rechtsverhältnis mit den Selbständigen / Freelancer korrekt zu qualifizieren.
Wird der Auftragnehmer zum Angestellten umqualifiziert, kann dies steuerrechtliche Folgen haben und somit seinerseits einen administrativen Aufwand nach sich ziehen.
Viele Firmen arbeiten bereits heute nicht mehr mit Selbstständigen (Einzelfirmen) zusammen und vermeiden somit das Risiko einer Scheinselbständigkeit komplett.
Wird ein Auftrag an eine AG oder GmbH vergeben, hat die Firma nie ein Risiko, es handelt sich um ein B2B Geschäft. Sollte dennoch ein Auftrag zur Umsetzung an einen Selbstständigen vergeben werden, müssen die Kriterien für eine selbständige Tätigkeit erfüllt sein.
Die AHV-Ausgleichskasse stellt dazu eine Checkliste mit Abgrenzungskriterien zur Verfügung. Zwingend muss eine AHV-Bescheinigung über die Selbstständigkeit vorliegen bevor eine Rechnung der Einzelfirma bezahlt wird. Als Ausnahme sind geringfügige Einkommen zu nennen (d.h. unter CHF 2’300.- pro Jahr), welche nicht beitragspflichtig sind und somit die Scheinselbständigkeit kein Problem darstellt. Informationen der AHV finden Sie dazu hier.
Bei Selbständigen oder Freelancern ohne Rechtsform nutzen Unternehmen am einfachsten die Dienstleistung von PayrollPlus.
Für nur 3% vom Rechnungsbetrag übernimmt PayrollPlus die Funktion des Arbeitgebers. Die Firma muss uns lediglich das vereinbarte Honorar und die Personaldaten melden.