Transparente Kostenberechnung für Ihren eigenen Lohn und den Ihrer Mitarbeitenden
Bitte geben Sie hier an, wie viele Stunden Sie für den Pauschalbetrag gearbeitet haben. Dies wird für die Berechnung des Pensionskassenbeitrags sowie der Erfassung Ihrer Arbeitszeit benötigt.
Tarifstufen
Diese finden Sie in hier.
Andere Spesen
Falls Spesen zu Repräsentationszwecken angefallen sind, dürfen wir gemäss unserem Spesenreglement, genehmigt vom Steueramt Kanton Schwyz, zu 5 % vom Bruttolohn einen Pauschalspesenabzug gewähren. Mit dieser Wahl sind effektive Spesen unter CHF 50.- automatisch abgegolten. Siehe Spesenreglement.
Informationen zu unseren Pensionskassenmodellen finden Sie im FAQ.
Andere wurde ausgewählt, hier setzt sich die Prozentzahl individuell zusammen.
PayrollPlus Modell Smart: 3 Tage oder 30 Tage wählbar PayrollPlus Modell Freelancer & Personalverleih: 3 Tage zwingend
Bei Personalverleih & Firmen in der Schweiz wird von PayrollPlus eine Bonitätsprüfung und Rückversicherung getätigt. Das Debitorenrisiko wird von PayrollPlus übernommen und der Lohn wird innert 2 Arbeitstagen nach Erhalt visiertem Stundenrapport ausbezahlt.
Freelancer Optimierung
Informationen zu unseren Pensionskassenmodellen finden Sie im FAQ:
BVG-Basis Information BVG-Kader Information
5 % vom Bruttolohn werden Ihnen vor Sozialabzügen und Steuern abgezogen, hier vor der Nettolohnzahlung wieder dazugerechnet.
Andere Abzüge
Dies ist Ihr errechneter Nettolohn. Dieser Nettolohn beinhaltet keine Quellensteuern oder Kinderzulagen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns an:
+41 55 416 50 50