Transparente Kostenberechnung für Ihren eigenen Lohn und den Ihrer Mitarbeitenden
Bitte geben Sie hier an, wie viele Stunden Sie für den Pauschalbetrag gearbeitet haben. Dies wird für die Berechnung des Pensionskassenbeitrags sowie der Erfassung Ihrer Arbeitszeit benötigt.
Tarifstufen
3% – bis CHF 200’000 Gesamtlohnkosten pro Jahr
2% – ab CHF 200’000 Gesamtlohnkosten pro Jahr
1% – auf Anfrage
Die Gesamtlohnkosten pro Jahr beziehen sich auf den einzelnen Mitarbeitenden/Freelancer. Die Gesamtlohnkosten pro Jahr können für Firmen nur zusammengezählt werden, sofern es sich um Monatslöhne über CHF 4’000.- pro Mitarbeitenden handelt.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Löhne ab CHF 2’000.- pro Monat (CHF 22’050 pro Jahr) abrechnen und für Löhne unter CHF 4’000.- pro Monat besondere Bedingungen gelten.
Der Wechsel in eine tiefere Tarifstufe wird erst geprüft, wenn die entsprechenden Gesamtlohnkosten erreicht wurden und ein Antrag diesbezüglich vorliegt.
Für Anstellungen und Abrechnungen, die nicht durch unsere Onlinetools verarbeitet werden, gilt eine Mindestmarge von CHF 2.- pro gearbeitete Stunde. (z.B. Personalverleih)
Andere Spesen
Falls Spesen zu Repräsentationszwecken angefallen sind, dürfen wir gemäss unserem Spesenreglement, genehmigt vom Steueramt Kanton Schwyz, zu 5 % vom Bruttolohn einen Pauschalspesenabzug gewähren. Mit dieser Wahl sind effektive Spesen unter CHF 50.- automatisch abgegolten. Siehe Spesenreglement.
Informationen zu unseren Pensionskassenmodellen finden Sie im FAQ.
Andere wurde ausgewählt, hier setzt sich die Prozentzahl individuell zusammen.
PayrollPlus Modell Smart: 3 Tage oder 30 Tage wählbar PayrollPlus Modell Freelancer & Personalverleih: 3 Tage zwingend
Bei Personalverleih & Firmen in der Schweiz wird von PayrollPlus eine Bonitätsprüfung und Rückversicherung getätigt. Das Debitorenrisiko wird von PayrollPlus übernommen und der Lohn wird innert 2 Arbeitstagen nach Erhalt visiertem Stundenrapport ausbezahlt.
Freelancer Optimierung
Informationen zu unseren Pensionskassenmodellen finden Sie im FAQ:
BVG-Basis Information BVG-Kader Information
5 % vom Bruttolohn werden Ihnen vor Sozialabzügen und Steuern abgezogen, hier vor der Nettolohnzahlung wieder dazugerechnet.
Andere Abzüge
Dies ist Ihr errechneter Nettolohn. Dieser Nettolohn beinhaltet keine Quellensteuern oder Kinderzulagen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns an:
+41 55 416 50 50