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Lohnrechner für Freelancer

Der Lohnrechner für Freelancer bietet Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit, Ihren Brutto- und Nettolohn zu ermitteln. Mit unserem einfachen Tool können Sie sowohl Ihren Stunden-, Tages- und Monatssatz als auch den festgelegten Pauschalbetrag unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren wie Sozialversicherungsbeiträgen, präzise ermitteln. Unser Lohnrechner ist ideal für Freelancer aus verschiedenen Branchen und erleichtert Ihnen die Berechnung Ihrer Einkünfte, damit Sie sich voll und ganz auf die Projekte konzentrieren können.

Verrechnung an den Kunden exkl. MwSt

h

Bitte geben Sie hier an, wie viele Stunden Sie für den Pauschalbetrag gearbeitet haben.
Dies wird für die Berechnung des Pensionskassenbeitrags sowie der Erfassung Ihrer Arbeitszeit benötigt.

CHF

PayrollPlus Kosten

Tarifstufen

3% – bis CHF 200’000 Gesamtlohnkosten pro Jahr

2% – ab CHF 200’000 Gesamtlohnkosten pro Jahr

1% – auf Anfrage

Die Gesamtlohnkosten pro Jahr beziehen sich auf den einzelnen Mitarbeitenden/Freelancer. Die Gesamtlohnkosten pro Jahr können für Firmen nur zusammengezählt werden, sofern es sich um Monatslöhne über CHF 4’000.- pro Mitarbeitenden handelt.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Löhne ab CHF 2’000.- pro Monat (CHF 22’050 pro Jahr) abrechnen und für Löhne unter CHF 4’000.- pro Monat besondere Bedingungen gelten.

Der Wechsel in eine tiefere Tarifstufe wird erst geprüft, wenn die entsprechenden Gesamtlohnkosten erreicht wurden und ein Antrag diesbezüglich vorliegt.

Für Anstellungen und Abrechnungen, die nicht durch unsere Onlinetools verarbeitet werden, gilt eine Mindestmarge von CHF 2.- pro gearbeitete Stunde. (z.B. Personalverleih)

Andere Spesen

Andere Spesen

Falls Spesen zu Repräsentationszwecken angefallen sind, dürfen wir gemäss unserem Spesenreglement, genehmigt vom Steueramt Kanton Schwyz, zu 5 % vom Bruttolohn einen Pauschalspesenabzug gewähren. Mit dieser Wahl sind effektive Spesen unter  CHF 50.- automatisch abgegolten. Siehe Spesenreglement.

BVG Arbeitgeberanteil

Informationen zu unseren Pensionskassenmodellen finden Sie im FAQ.

Arbeitgeber-Sozialleistungen

5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.30% AHV Verwaltungskosten
1.30% Familienausgleichskasse Schwyz
0.60% Krankentaggeldversicherung
0.40% Suva Berufsunfall
Auf Wunsch können hier noch 1-5% Personalnebenkosten vereinbart werden (Hochzeit, Todesfall, Umzug etc.)
5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.30% AHV Verwaltungskosten
1.30% Familienausgleichskasse Schwyz
0.60% Krankentaggeldversicherung
1.40% Suva Berufsunfall
Auf Wunsch können hier noch 1-5% Personalnebenkosten vereinbart werden (Hochzeit, Todesfall, Umzug etc.)
5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.30% AHV Verwaltungskosten
1.30% Familienausgleichskasse Schwyz
0.60% Krankentaggeldversicherung
0.30% GAV Vollzugskosten
6.10% Suva Berufsunfall
Auf Wunsch können hier noch 1-5% Personalnebenkosten vereinbart werden (Hochzeit, Todesfall, Umzug etc.)

Andere wurde ausgewählt, hier setzt sich die Prozentzahl individuell zusammen.

Wartezeit Krankentaggeld

PayrollPlus Modell Smart: 3 Tage oder 30 Tage wählbar
PayrollPlus Modell Freelancer & Personalverleih: 3 Tage zwingend

Bei Personalverleih & Firmen in der Schweiz wird von PayrollPlus eine Bonitätsprüfung und Rückversicherung getätigt.
Das Debitorenrisiko wird von PayrollPlus übernommen und der Lohn wird innert 2 Arbeitstagen nach Erhalt visiertem Stundenrapport ausbezahlt.

Freelancer Optimierung

BVG Arbeitnehmeranteil

Informationen zu unseren Pensionskassenmodellen finden Sie im FAQ:

BVG-Basis Information
BVG-Kader Information

Arbeitnehmer-Sozialkosten

5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.60% Krankentaggeldversicherung
0.70% SUVA Nicht-Berufsunfall
5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.60% Krankentaggeldversicherung
1.45% SUVA Nicht-Berufsunfall
5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.60% Krankentaggeldversicherung
1.60% SUVA Nicht-Berufsunfall
5.30% AHV
1.10% ALV bis zu 148’200.-
0.60% Krankentaggeldversicherung
0.70% GAV Vollzugskosten
2.87% SUVA Nicht-Berufsunfall

Andere wurde ausgewählt, hier setzt sich die Prozentzahl individuell zusammen.

Andere Spesen

Andere Spesen

5 % vom Bruttolohn werden Ihnen vor Sozialabzügen und Steuern abgezogen, hier vor der Nettolohnzahlung wieder dazugerechnet.

Andere Abzüge

Andere Abzüge

Nettolohn

Dies ist Ihr errechneter Nettolohn. Dieser Nettolohn beinhaltet keine Quellensteuern oder Kinderzulagen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt.

Sie haben noch weitere Fragen, dann buchen Sie noch heute Ihren kostenlosen und unverbindlichen Termin mit unserem Expertenteam.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

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