Inklusive Versicherungsschutz
Fragen zu Löhnen? Kontaktieren Sie uns: 055 416 50 50
Unsere Vision
Wir bezahlen den Lohn, somit profitieren Sie von unseren günstigen Kollektivversicherungen (Kranketaggeld-, Unfallversicherung, Pensionskasse).
Sie können unsere Kollektivversicherungen nutzen (UVG,KTG,BVG), oder im Anstellungsmodell Smart Ihre bestehenden Versicherungen behalten oder hier nach Ihrem Bedürfnis eigene abschliessen.
AHV-Beiträge, Kinderzulagen und allfällige Quellensteuer werden ebenfalls abgerechnet und von uns einbezahlt.
Gegründet 1989 – Revolutionäres PayrollTech Unternehmen
Die Digitalisierung macht’s möglich. Es ist nicht mehr zeitgemäss für Routinearbeiten einen Treuhänder, Versicherungsberater oder Anwalt zu beauftragen.
Löhne sind seit über 30 Jahren unsere grosse Passion. Als einzige Firma der Schweiz bieten wir nebst dem Personalverleih zwei neu entwickelte Vertragsmodelle (PayrollPlus Flex und Smart) inklusive Onlinetools.
Klicken sie für mehr Details zu Freelancer, Firmen und Privathaushalte
Wir kümmern uns um die Verträge, Arbeitsbewilligung, Versicherungen, Lohnauszahlung usw.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch +41 55 416 50 50
Nie waren die Lohnzahlung und soziale Absicherung einfacher
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung um das für Sie passende Modell zu finden.
Die PayrollPlus AG hat über 30 Jahre Erfahrung im Personalverleih
Für Freelancer und Firmen, welche die geleisteten Arbeitsstunden (keine Pauschalbeträge erlaubt) abrechnen wollen. Die Weisungsbefugnisse liegen beim Einsatzbetrieb.
Der Arbeitsvertrag gemäss AVG Art. 19 sowie der Verleihvertrag gemäss AVG Art. 22 müssen grundsätzlich schriftlich abgeschlossen sein, wenn der Einsatz länger als 6 Stunden dauert.
Das erste Onlinetool für die Auftragsverrechnung von Freelancern & Contractors
Für Freelancer, Contractors welche einen Auftrag/Werkvertrag abrechnen wollen. Die Weisungsbefugnisse liegen nicht beim Kunden.
Die SECO-Weisung zum Personalverleih auf Seite 67-68 erklärt den Unterschied zwischen Auftrag und Personalverleih.
Sie schliessen den Arbeitsvertrag, wir bezahlen den Lohn.
Für KMUs, Privathaushalte und Start-ups, welche eigene Arbeitsverträge mit ihrem Personal abschliessen, jedoch die Lohnzahlung, Versicherungen, arbeitsrechtliche Fragen und alles rund um den Lohn outsourcen wollen.
Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes zur AHV, gilt als Arbeitgeber wer Arbeitsentgelte ausrichtet.
Unser Service geht weiter als der Standard.
Treuhänder | Der Treuhänder verarbeitet die Löhne. Um Versicherungen, das Arbeitsgesetz, die Arbeitsverträge müssen Sie sich normalerweise selbst kümmern. Spezialarbeiten wie (PK Ein-/Austritte, Kinderzulagen, Zwischenverdienste, etc.) müssen zusätzlich bezahlt werden. Bei PayrollPlus ist alles inbegriffen. |
Versicherung | Versicherungsberater verkaufen Ihnen einzelne Versicherungen, je nach Gesundheitszustand oder anderen Faktoren, werden Sie jedoch abgelehnt. Um die Lohnzahlung, Lohnbuchhaltung, Arbeitsverträge und Arbeitsgesetz müssen Sie sich selbst kümmern. Dies ist nicht mehr zeitgemäss. |
Buchhaltungssoftware | Bexio, Klara etc. bieten eine online Businesssoftware als Werkzeug für die eigene Buchhaltung der Firma. Um Versicherungen, das Arbeitsgesetz, die Arbeitsverträge müssen Sie sich jedoch selbst kümmern. |
Wir bieten die Lohnauszahlung und alle Treuhand-, Versicherungs- und Softwaredienstleistungen rund um den Lohn aus einer Hand.
Es gibt nichts wertvolleres wie eine persönliche Empfehlung.