Löhne einfach und schnell erledigt
Gleich zur kompletten Lohnkalkuation?
Mit unserer Lohnplattform werden Sie alle Arbeiten rund um den Lohn los
Mit unserem innovativen Geschäftsmodell sparen Sie als Startup jährlich unzählige Stunden.
Bezahlen Sie die Löhne an die Lohnplattform von PayrollPlus anstatt direkt an Ihre Mitarbeiter und Freelancer. So profitieren Sie von unseren Versicherungen, wir bezahlen den Lohn, die AHV, Kinderzulagen, Quellensteuer etc.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Kauf eines Lohnprogramms, informieren über AHV-Abrechnung, Kinderzulagen, Quellensteuer etc., Abschluss aller Versicherungen und Aneignung von Wissen ums Arbeitsgesetz.
Dieser kostest Sie pro Stunde mindestens CHF 250.-. Versicherungen müssen abgeschlossen werden und Arbeitsrechtsauskunft müssen Sie zusätzlich einholen und bezahlen.
Wir kümmern uns um alles rund um den Lohn inkl. Versicherungen und Arbeitsgesetz. Sie bezahlen lediglich 1-3% der Lohnkosten, dafür sparen Sie Zeit, Geld und Versicherungsprämien.
Wir bezahlen den Lohn, somit profitieren Sie von unseren attraktiven Kollektivversicherungen.
Sie müssen keine eigenen Versicherungen mehr abschliessen (UVG,KTG,BVG).
AHV-Beiträge, Kinderzulagen und allfällige Quellensteuer werden ebenfalls abgerechnet und von uns einbezahlt.
Wählbare Abrechnungsart pro Stunde, Tag, Monat oder Pauschalbetrag.
Alle Sozial- und Pensionskassenbeiträge werden in dem Monat einbezahlt in dem die Lohnzahlung erfolgt
Keine überraschenden Beitragsrechnungen für die Pensionskasse
AHV-Rückstellungen sind nicht nötig, die Abrechnung wird von PayrollPlus erledigt und einbezahlt
Jederzeit volle Kostenkontrolle über die Lohnkosten
Zusammen mit uns finden Sie Ihr passendes PayrollPlus-Modell
Wir kümmern uns um die Verträge, Arbeitsbewilligung, Versicherungen, Lohnauszahlung usw.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern
Die einfachste und günstige Lohnlösung der Schweiz
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung um das für Sie passende Modell zu finden.
Arbeitszeit, Dauer des Einsatzes etc. müssen schriftlich definiert sein
Arbeitszeit, Dauer des Einsatzes etc. müssen schriftlich definiert sein.
Für Freelancer und Contractor die gem. Personalverleih AVG angestellt sein möchten
Die Firma / Kunde muss zwingend schriftlich mit PayrollPlus einen Verleihvertrag gem. AVG Art. 22 abschliessen. Der Arbeitsvertrag gem. AVG Art. 19 wird zwischen PayrollPlus und dem Freelancer abgeschlossen.
Freelancer erhalten von uns einen Einzelarbeitsvertrag nach OR 319
Freelancer können via unserem Onlinetool Aufträge abrechnen.
Für Freelancer, Contractors und Berater die gem. Einzelarbeitsvertrag nach OR 319 angestellt sein möchten.
Kunde/Einsatzfirma hält sich an die AGB’s von PayrollPlus. Der Arbeitsvertrag gem. OR 319 wird zwischen PayrollPlus und dem Freelancer abgeschlossen.
Sie können eigene individuelle Arbeitsverträge schliessen
Für KMUs, Privathaushalte und Start-ups, welche eigene Arbeitsverträge abschliessen möchten – sich jedoch nicht mehr um Lohnzahlung, AHV Abrechnung, Kinderzulagen, Versicherungen und alles rund um den Lohn kümmern möchten.
Da die PayrollPlus AG den Lohn bezahlt, muss PayrollPlus auch die AHV bezahlen.