Löhne einfach und schnell erledigt
Gerne helfen wir Ihnen das richtige Abrechnungsmodell zu finden.
Bitte kontaktieren Sie michGleich zur kompletten Lohnkalkuation?
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, bitten wir Sie einen kurzen Beschrieb Ihrer Situation an uns zu übermitteln.
Ein PayrollPlus Consultant wird Sie in Kürze kontaktieren, wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Unsere Vision
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Nutzung von Bexio, informieren über AHV-Abrechnung, Kinderzulagen, Quellensteuer etc., Abschluss aller Versicherungen und Aneignung von Wissen ums Arbeitsgesetz.
Dieser kostest Sie pro Stunde mindestens CHF 250.-. Versicherungen müssen abgeschlossen werden und Arbeitsrechtsauskunft müssen Sie zusätzlich einholen und bezahlen.
Wir kümmern uns um alles rund um den Lohn inkl. Versicherungen und Arbeitsgesetz. Sie bezahlen lediglich 1-3% der Lohnkosten, dafür sparen Sie Zeit, Geld und Versicherungsprämien.
Die Digitalisierung macht’s möglich. Es ist nicht mehr zeitgemäss für Routinearbeiten einen Treuhänder, Versicherungsberater oder Anwalt zu beauftragen.
Wir bezahlen den Lohn, somit profitieren Sie von unseren günstigen Kollektivversicherungen
Sie müssen keine eigenen Versicherungen mehr abschliessen (UVG,KTG,BVG)
AHV-Beiträge, Kinderzulagen und allfällige Quellensteuer werden ebenfalls abgerechnet und von uns einbezahlt.
Sie brauchen keinen Lohntreuhänder oder Anwalt für arbeitsrechtliche Fragen
Wählbare Abrechnungsart pro Stunde, Tag, Monat oder Pauschalbetrag
Zusammen mit uns finden Sie Ihr passendes PayrollPlus-Modell
Wir kümmern uns um die Verträge, Arbeitsbewilligung, Versicherungen, Lohnauszahlung usw.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern
Die einfachste und günstige Lohnlösung der Schweiz
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung um das für Sie passende Modell zu finden.
Die PayrollPlus AG hat über 30 Jahre Erfahrung im Personalverleih
Für Freelancer und Firmen, welche die geleisteten Arbeitsstunden (keine Pauschalbeträge erlaubt) abrechnen wollen. Die Weisungsbefugnisse liegen beim Einsatzbetrieb.
Der Arbeitsvertrag gemäss AVG Art. 19 sowie der Verleihvertrag gemäss AVG Art. 22 müssen grundsätzlich schriftlich abgeschlossen sein, wenn der Einsatz länger als 6 Stunden dauert.
Das erste Onlinetool für die Auftragsverrechnung von Freelancern & Contractors
Für Firmen welche nie das Risiko einer Scheinselbständigkeit von Freelancern, Selbständigen und Contractors eingehen wollen.
Die SECO-Weisung zum Personalverleih auf Seite 67-68 erklärt den Unterschied zwischen Auftrag und Personalverleih.
Sie schliessen den Arbeitsvertrag, wir bezahlen den Lohn.
Für Firmen, Privathaushalte und Startups, welche eigene Arbeitsverträge mit ihrem Personal abschliessen, jedoch die Lohnzahlung, Versicherungen, arbeitsrechtliche Fragen und alles rund um den Lohn outsourcen wollen.
Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes zur AHV, gilt als Arbeitgeber wer Arbeitsentgelte ausrichtet.