Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit dieser AGB
Diese AGB gelten für alle Kunden, die über PayrollPlus AG unsere unselbständigen Mitarbeitenden, welche dem OR Art. 319 unterliegen, mit einem externen Beschäftigungseinsatz beschäftigen
2. Anstellungsbedingungen
Die PayrollPlus AG hat mit den Mitarbeitenden einen Provisions-Arbeitsvertrag nach OR 319 abgeschlossen und alle gesetzlichen Sozialleistungen für die Mitarbeitenden (AHV, KTG, UVG, BVG etc.) werden abgerechnet.
Eine Scheinselbständigkeit ist ausgeschlossen, da Sie die Rechnung von der PayrollPlus AG erhalten.
Die PayrollPlus AG erledigt und organisiert:
- Überweisen des Lohnes an die angestellte Person
- Abrechnen mit der AHV und den übrigen Sozialpartnern
- Abrechnen mit der Kollektivkrankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung
- Abrechnen mit der Pensionskasse
- Abrechnen der Quellensteuer
- Anmelden der angestellten Person bei Krankheit und Unfall
- Erstellen der Lohnabrechnung, der AHV-Lohndeklaration und des Lohnausweises
- Bei Zwischenverdienst: Ausfüllen des Formulars
- Vorbereiten der Arbeitgeberbescheinigung für das RAV
3. Weisungsbefugnis
Der Mitarbeitende der PayrollPlus AG ist nicht in die Organisation des Kunden integriert. Der Kunde besitzt gewisse Weisungsrechte über Ausführung des Auftrages, jedoch nicht über die Art der Ausführung
4. Ausschluss Haftung
Die PayrollPlus AG lehnt jegliche Haftung für Schäden aller Art ab, welche die Mitarbeitenden dem Kunden oder Dritten gegenüber verursacht haben. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit der Mitarbeitenden Ansprüche erheben, ist der Kunde verpflichtet, die PayrollPlus AG oder deren Mitarbeitenden von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und allumfassend freizustellen.
Der Mitarbeitende haftet in Grenzen von Art. 321e Abs. 2 OR persönlich gegenüber der PayrollPlus AG und dem Kunden für alle absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.
Das Gleiche gilt für die Folgen aus der Nichtbeachtung dieses Vertrages. Für Schäden am Kunden sowie an Dritten kann PayrollPlus AG nicht haftbar gemacht werden (Ausschnitt aus dem Provisionsarbeitsvertrag).
5. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Wollerau, SZ.