Von Payrollplus, 3. April 2023
Es gibt verschiedene Wege, eine Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz zu gründen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie dafür beachten müssen. Wir gehen dabei auf die notwendigen Schritte ein und erklären, wie Sie eine AG einrichten und welche gesetzlichen Vorschriften Sie einhalten müssen.
Die Voraussetzungen zur Gründung in Kürze: Eine AG kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Das minimale Aktienkapital für die Gründung einer AG beträgt 100’000 Franken. Davon müssen mindestens 20 Prozent, wenigstens jedoch 50’000 Franken, effektiv einbezahlt werden.
Der erste Schritt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens. Dieser sollte prägnant sein und die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden auf sich ziehen. Der Name der neuen Aktiengesellschaft muss eindeutig sein und darf nicht mit einer anderen bereits existierenden Gesellschaft zu Verwechslungen führen. Zudem darf der Name nicht irreführend sein und muss den Richtlinien des Handelsregisteramts entsprechen.
Die Dokumente für die Gründung einer AG müssen sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Statuten. Auch die Liberierung des Aktienkapitals muss vor dem Gang zum Notar erfolgen. Zudem muss auch eine Revisionsstelle gewählt werden.
Die Statuten müssen eindeutig sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Zudem legen sie fest, welche Rechte und Pflichten die Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands haben. Auch die Organisationsstruktur der AG wird in den Statuten festgehalten.
Für die Gründung einer AG wird ein Aktienkapital von mindestens 100’000 Franken vorausgesetzt. Dieses muss liberiert werden, bevor die AG gegründet werden kann. Das gesetzlich vorgeschriebene Startkapital beträgt mindestens 20 % des Aktienkapitals. Dieser Betrag darf 50’000 Franken jedoch nicht unterschreiten.
Das Kapital muss in bar oder in Form von Sacheinlagen eingezahlt werden. Der Wert der Sacheinlagen muss durch einen Revisor bestimmt werden. Falls die Einlage in Bar liberiert wird, so muss dies auf ein Sperrkonto bei der Bank einbezahlt werden, ein sogenanntes Kapitaleinzalungskonto. Für die Notarisierung muss die Bank eine Bestätigung der Einzahlung ausstellen.
Für die Gründung der AG können unter Umständen weitere Dokumente nötig sein. Dazu gehört zum Beispiel die Stampa-Erklärung, die Domizilannahmeerklärung oder die Lex-Friedrich Erklärung.
Eine AG ist zu einer Revision verpflichtet. Deshalb muss bei der Gründung eine Revisionsstelle gewählt werden. Diese prüft die finanziellen Unterlagen der AG. Der Revisor überprüft auch die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen.
Wenn alle Dokumente vorbereitet sind, folgt der Gang zum Notar. Für diesen Besuch müssen alle Gründungsmitglieder anwesend sein. Die Gesellschafter können sich auch durch Vertretungen mit einer Vollmacht vertreten lassen. Bei diesem Termin wird die Gründungsurkunde erstellt. Des Weiteren werden auch die Unterschriften der Gründer beglaubigt.
Nach der Beurkundung muss die AG beim Handelsregisteramt angemeldet werden. Dabei ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Ist dies nicht der Fall, so kann die Anmeldung abgelehnt werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist der Anschluss an eine Ausgleichskasse sowie auch die berufliche Vorsorge. Diese sind für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz zuständig.
Eine weitere Pflicht ist die Anmeldung bei der Unfallversicherung. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmende vor den Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz.
Zum Schluss muss die AG bei der Mehrwertsteuer angemeldet werden. Dies kann direkt online bei der eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgen. Sobald das Unternehmen einen Umsatz von 100’000 Franken hat, ist es mehrwertsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass es für alle erbrachten Leistungen Steuern zahlen muss.
Die AG gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Besonders häufig ist diese bei grösseren Firmen zu finden. Sie eignet sich jedoch auch für kleinere Firmen.
Der AG ist bei den Voraussetzungen für die Gründer besonders flexibel. So kann eine AG problemlos alleine gegründet werden. Es kann sich hierbei sowohl um eine natürliche als auch eine juristische Person handeln. Es können sich auch mehrere Personen (natürlich und juristisch) zusammenschliessen, um eine Aktiengesellschaft in der Schweiz zu gründen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen, bei denen die Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden können, haftet die Aktiengesellschaft als eigene Rechtspersönlichkeit für ihre Schulden. Dies bedeutet, dass die Aktionäre persönlich nicht haftbar sind, wenn die AG in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Dies gilt jedoch nicht für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Diese können bei strafbarem oder fahrlässigem Handeln unbeschränkt haftbar gemacht werden.
Das Startkapital, welches für die Gründung einer AG benötigt wird, ist relativ hoch. Es muss jedoch nicht vollständig in bar bezahlt werden. Denn stattdessen können Sachbeiträge geleistet werden, um die Kosten zu decken. Hierzu zählen sowohl physische Depots (wie Immobilien oder Fahrzeuge), als auch immaterielle Güter (wie Patente oder Lizenzen).
Die AG unterliegt strengen Vorschriften und Gesetzen. So muss beispielsweise der Jahresabschluss veröffentlicht werden, weshalb die AG eine transparente Rechtsform ist. Dies trägt zum Vertrauen der Öffentlichkeit und der Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei. Dies macht eine AG besonders attraktiv für Investoren.
Die Namen der Aktionäre müssen nicht im Handelsregister eingetragen werden. Die Besitzverhältnisse der AG sind also nicht öffentlich einsehbar. Dies schützt die Privatsphäre der Aktionäre und vereinfacht den Verkauf von Aktien.
Während die Aktiengesellschaft über einige einzigartige Vorteile verfügt, kommt sie auch mit einigen Nachteilen daher.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist relativ aufwendig. In der Regel ist es empfehlenswert, fachmännische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der Aufsetzung der Dokumente können beispielsweise ein Anwalt, ein Treuhänder oder auch eine Bank behilflich sein.
Bei der Gründung ist die Beratung durch eine Fachperson in der Regel empfehlenswert. Die Kosten hierfür können bis zu 4’000 Franken betragen. Hinzu kommen Gebühren für den Notar von bis zu 2’500 Franken. Auch der Eintrag ins Handelsregister kostet üblicherweise etwa 600 Franken.
Zusätzlich zu den administrativen Kosten muss auch das Aktienkapital einbezahlt werden. Dieses muss mindestens 100’000 Franken betragen. Für die Gründung der Aktiengesellschaft muss 20 % des Aktienkapitals eingezahlt werden. Dies darf jedoch nicht weniger als 50’000 Franken sein.
Weitere Informationen dazu, wie viel die Gründung einer Firma kostet, finden Sie in unserem Ratgeber.
Ein weiterer Nachteil der Aktiengesellschaft ist die Doppelbesteuerung. Bei dieser Rechtsform werden sowohl das Kapital als auch der Ertrag der AG besteuert. Steuerbar ist zudem auch das Vermögen und das Einkommen (Dividende) der Aktionäre.
Sie gründen stattdessen eine GmbH? Die Gründung einer GmbH ist ähnlich wie die Gründung einer AG. In unserem Ratgeber finden Sie hierzu weiterführende Informationen.