Von Payrollplus, 4. Oktober 2022
Sie wollten sich schon immer selbstständig machen und eine GmbH gründen? Dann sind Sie hier genau richtig gelandet! Wir haben einen Überblick über das Thema GmbH gründen in der Schweiz zusammengestellt. Vom Ablauf der Gründung bis hin zu Vor- und Nachteilen einer GmbH wird alles abgedeckt.
Als allererstes sollten Sie sich entscheiden, mit wem Sie die GmbH gründen möchtest. Grundsätzlich darf eine GmbH von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Es steht Ihnen also frei, allein oder mit anderen zusammen die GmbH zu gründen.
Die wohl wichtigste Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist das Stammkapital. Dieses muss mindesten CHF 20’000 betragen. Das Stammkapital der GmbH muss vollständig liberiert vorhanden sein, entweder in Form von Bar- oder Sacheinlagen. Für das Stammkapital gibt es keine Höchstgrenze. Jedoch beträgt die Mindesteinlage pro Gesellschafter/-in CHF 100.
Für die Gründung einer GmbH kommen noch weitere Kosten dazu, wie zum Beispiel Notargebühren oder die Gebühr für den Handelsregistereintrag. Um den Überblick nicht zu verlieren, lohnt es sich im ersten Schritt auch ein Budget zu gestalten für die Gründung. Welche Kosten bei der Gründung einer GmbH anfallen, wird in einem späteren Abschnitt erklärt.
Das Gesetz schreibt vor, dass zur Errichtung einer GmbH eine öffentliche Beurkundung nötig ist. Dafür müssen folgende Dokumente vorbereitet sein:
In den Statuten müssen folgende Elemente enthalten sein:
Wichtig: Der Firmenname kann frei gewählt werden, sofern der Name noch verfügbar ist. Die Verfügbarkeit lässt sich im zentralen Firmenindex nachschauen. Der Zusatz «GmbH» muss im Namen enthalten sein.
Als nächster Schritt steht die öffentliche Beurkundung der Gründung an. Die Gründer müssen in einer öffentlichen Urkunde erklären, eine GmbH zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen. Der Notar wird die Gründungsversammlung abhalten und die öffentliche Beurkundung vornehmen.
Für die notarielle Beurkundung müssen alle Gründungsmitglieder dabei sein. Jeder muss sich mit amtlichen Dokumenten ausweisen können. Wer verhindert ist, an der Beurkundung teilzunehmen, kann sich durch einen anderen Gesellschafter vertreten lassen. Dies ist nur möglich, wenn die verhinderte Person die Gründungsvollmacht dem Vertreter übergibt.
Nach der notariellen Beurkundung kann die GmbH beim Handelsregisteramt zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Dazu wird die Gründungsurkunde zusammen mit unterzeichneter Anmeldung und Belegen benötigt.
Sie haben die Möglichkeit, die GmbH bei dem entsprechenden kantonalen Handelsregisteramt anzumelden oder über den EasyGov Online-Schalter. Gemäss Angaben des Bundes kann die Anmeldung 5 – 60 Tage dauern. Die Wartedauer ist von der Komplexität und Arbeitsauslastung des zuständigen Handelsregisteramts abhängig.
Nach dem Eintrag ins Handelsregister steht die Anmeldung bei der Ausgleichskasse an. Die AHV/IV/EO Anmeldung ist für GmbH Gründer obligatorisch. Dazu kommen auch die obligatorische Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge hinzu.
Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse muss bei der entsprechenden kantonalen Ausgleichskasse vollzogen werden. Eine Übersicht zu den kantonalen Ausgleichskassen gibt es hier.
Überschreitet der Jahresumsatz der GmbH CHF 100’000, so ist das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Die Anmeldung kann online erledigt werden über das Portal des Bundes.
Wie viel die Gründung einer GmbH genau kostet, ist vom Einzelfall abhängig. Wir haben jedoch einige Richtwerte gemäss den Angaben des Bundes als Orientierung zusammengestellt:
Übersteigt das Grundkapital CHF 1’000’000, so muss eine Emissionsabgabe entrichtet werden. Die beträgt 1% des Grundkapitals.
Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie sich einiger wichtigen Punkte bewusst sein. Dazu gehören unter anderem Aspekte wie die Steuerrichtlinien, die Buchhaltungspflicht und die Haftung einer GmbH.
Im Falle einer GmbH haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Es kann jedoch in den Statuten festgelegt werden, dass die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet werden. Die Nachschüsse dürfen nur für die im Artikel 795a des Obligationenrechts erwähnten Zwecke verwendet werden.
Die GmbH gehört zur Kategorie der Kapitalgesellschaften. Das heisst, dass das Unternehmen eine juristische Person ist und somit ein eigenständiges Steuersubjekt darstellt. Im Vergleich zu den Personengesellschaften gibt es bei Kapitalgesellschaften in Hinsicht auf die Besteuerung eine klare Trennung zwischen dem Unternehmen und den Anteilberechtigen. Konkret bedeutet das, dass die GmbH als Unternehmen besteuert wird und die Gesellschafter als Privatpersonen besteuert werden.
Die GmbH wird sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene besteuert. Auf beiden Ebenen fällt eine Gewinnsteuer an. Dabei wird der Reingewinn besteuert. Auf kantonaler Ebene kommt noch die Kapitalsteuer hinzu. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital der GmbH besteuert.
Wichtig zu beachten ist, ist dass bei Kapitalgesellschaften von Doppelbesteuerung die Rede ist. Das Unternehmen bezahlt auf den Reingewinn die Gewinnsteuer und bei der Ausschüttung des Gewinns müssen die Anteilsberechtigten die Einkommenssteuer bezahlen. Die Anteilsberechtigten müssen auch eine Vermögenssteuer auf ihre Anteile zahlen. Somit wird der Gewinn und das Kapital auf zwei Ebenen versteuert und somit doppelt belastet.
In der Schweiz sind juristische Personen zur Buchhaltung verpflichtet. Da GmbHs als juristische Personen zählen, sind sie auch zur Buchhaltung verpflichtet. Diese Pflicht schreibt vor, dass ein Inventar, eine vollständige Bilanz und eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen erstellt werden müssen. Wer also eine GmbH gründet, muss sich auch um das Thema Buchhaltung kümmern.
Ausserdem ist zu beachten, dass gewisse GmbHs einer ordentlichen Revision unterliegen. Die ordentliche Revisionspflicht gilt, wenn eine GmbH in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei dieser Richtwerte überschreitet:
Andernfalls unterliegt die GmbH der eingeschränkten Revision. Auf die kann jedoch verzichtet werden, wenn die Firma im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Personen beschäftigt.
Das Schweizer Obligationenrecht verpflichtet GmbHs zur Reservenbildung. Es schreibt vor, dass 5% des Jahresgewinn den allgemeinen Reserven zuzuweisen sind, bis 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht werden. Sollte ein Jahresverlust verzeichnet werden, entfällt die Zuweisung an die Reserven. Es können auch weitere sogenannte spezielle Reserven angelegt werden.
Eine kritische Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer GmbH lohnt sich, bevor man mit der Gründung beginnt. Wir haben hierzu eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Punkten erstellt.
Mehr Vor- und Nachteile sind auf der Seite des Bundes aufgeführt. Inwiefern sich eine GmbH von einer AG unterscheidet, finden Sie in unserem Ratgeber.
Die Kosten der Gründung einer GmbH sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es werden mind. 20’000 CHF für das Eigenkapital benötigt. Dazu kommen Kosten für die Beratung zur Gründung (etwa CHF 600 – CHF 2’000), die Notariatskosten (CHF 700 – CHF 2’000) und die Gebühr für den Handelsregistereintrag (CHF 600) hinzu.
Wie bei jeder Firmengründung wird zuerst eine Geschäftsidee benötigt. Anschliessend muss man das Gründungskapital von mind. CHF 20’000 zusammenbringen.
Die wichtigsten Vorteile einer GmbH sind, dass nur ein geringes Gründungskapital benötigt wird, die Haftung der Firma sich auf das Stammkapital beschränkt und die Umwandlung in eine AG keine Liquidation benötigt.
Wenn man nicht selbst für Geschäftsfälle haftbar sein möchte und nicht mehr als CHF 20’000 Gründungskapital übrig hat, lohnt es sich eine GmbH zu gründen.