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Wie gründe ich eine GmbH in der Schweiz?

Von Payrollplus, 4. Oktober 2022

Sie wollten sich schon immer selbstständig machen und eine GmbH gründen? Dann sind Sie hier genau richtig gelandet! Wir haben einen Überblick über das Thema GmbH gründen in der Schweiz zusammengestellt. Vom Ablauf der Gründung bis hin zu Vor- und Nachteilen einer GmbH wird alles abgedeckt.

Ablauf der Gründung einer GmbH

Schritt 1: Erste Abklärungen und Festlegung des Stammkapitals

Als allererstes sollten Sie sich entscheiden, mit wem Sie die GmbH gründen möchtest. Grundsätzlich darf eine GmbH von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Es steht Ihnen also frei, allein oder mit anderen zusammen die GmbH zu gründen.

Die wohl wichtigste Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist das Stammkapital. Dieses muss mindesten CHF 20’000 betragen. Das Stammkapital der GmbH muss vollständig liberiert vorhanden sein, entweder in Form von Bar- oder Sacheinlagen. Für das Stammkapital gibt es keine Höchstgrenze. Jedoch beträgt die Mindesteinlage pro Gesellschafter/-in CHF 100.

Für die Gründung einer GmbH kommen noch weitere Kosten dazu, wie zum Beispiel Notargebühren oder die Gebühr für den Handelsregistereintrag. Um den Überblick nicht zu verlieren, lohnt es sich im ersten Schritt auch ein Budget zu gestalten für die Gründung. Welche Kosten bei der Gründung einer GmbH anfallen, wird in einem späteren Abschnitt erklärt.

Schritt 2: Erstellung der Gründungsdokumente

Das Gesetz schreibt vor, dass zur Errichtung einer GmbH eine öffentliche Beurkundung nötig ist. Dafür müssen folgende Dokumente vorbereitet sein:

  • die Statuten
  • der Gründungsbericht
  • die Prüfungsbestätigung
  • die Bestätigung über die Hinterlegung von Einlagen in Geld
  • die Sacheinlageverträge
  • bereits vorliegende Sachübernahmeverträge.

In den Statuten müssen folgende Elemente enthalten sein:

  • Firmenname
  • Geschäftssitz
  • Zweck der Geschäftstätigkeit
  • Höhe des Stammkapitals
  • Anzahl und den Nennwert der Stammanteile
  • Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen

Wichtig: Der Firmenname kann frei gewählt werden, sofern der Name noch verfügbar ist. Die Verfügbarkeit lässt sich im zentralen Firmenindex nachschauen. Der Zusatz «GmbH» muss im Namen enthalten sein.

Schritt 3: Notarielle Beurkundung

Als nächster Schritt steht die öffentliche Beurkundung der Gründung an. Die Gründer müssen in einer öffentlichen Urkunde erklären, eine GmbH zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen. Der Notar wird die Gründungsversammlung abhalten und die öffentliche Beurkundung vornehmen.

Für die notarielle Beurkundung müssen alle Gründungsmitglieder dabei sein. Jeder muss sich mit amtlichen Dokumenten ausweisen können. Wer verhindert ist, an der Beurkundung teilzunehmen, kann sich durch einen anderen Gesellschafter vertreten lassen. Dies ist nur möglich, wenn die verhinderte Person die Gründungsvollmacht dem Vertreter übergibt.

Schritt 4: Anmeldung beim Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung kann die GmbH beim Handelsregisteramt zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Dazu wird die Gründungsurkunde zusammen mit unterzeichneter Anmeldung und Belegen benötigt.

Sie haben die Möglichkeit, die GmbH bei dem entsprechenden kantonalen Handelsregisteramt anzumelden oder über den EasyGov Online-Schalter. Gemäss Angaben des Bundes kann die Anmeldung 5 – 60 Tage dauern. Die Wartedauer ist von der Komplexität und Arbeitsauslastung des zuständigen Handelsregisteramts abhängig.

Schritt 5: Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Nach dem Eintrag ins Handelsregister steht die Anmeldung bei der Ausgleichskasse an. Die AHV/IV/EO Anmeldung ist für GmbH Gründer obligatorisch. Dazu kommen auch die obligatorische Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge hinzu.

Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse muss bei der entsprechenden kantonalen Ausgleichskasse vollzogen werden. Eine Übersicht zu den kantonalen Ausgleichskassen gibt es hier.

Schritt 6: Anmeldung Mehrwertsteuer

Überschreitet der Jahresumsatz der GmbH CHF 100’000, so ist das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Die Anmeldung kann online erledigt werden über das Portal des Bundes.

Wieviel kostet die Gründung einer GmbH?

Wie viel die Gründung einer GmbH genau kostet, ist vom Einzelfall abhängig. Wir haben jedoch einige Richtwerte gemäss den Angaben des Bundes als Orientierung zusammengestellt:

  • Mindestkapital: CHF 20’000
  • Beratung zu den Gründungsmodalitäten: CHF 600 – 2’000
  • Notariatskosten: CHF 700 – 2’000
  • Gebühr für den Handelsregistereintrag: CHF 600

Übersteigt das Grundkapital CHF 1’000’000, so muss eine Emissionsabgabe entrichtet werden. Die beträgt 1% des Grundkapitals.

Wichtige Aspekte einer GmbH

Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie sich einiger wichtigen Punkte bewusst sein. Dazu gehören unter anderem Aspekte wie die Steuerrichtlinien, die Buchhaltungspflicht und die Haftung einer GmbH.

Haftung einer GmbH

Im Falle einer GmbH haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Es kann jedoch in den Statuten festgelegt werden, dass die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet werden. Die Nachschüsse dürfen nur für die im Artikel 795a des Obligationenrechts erwähnten Zwecke verwendet werden.

Wie funktioniert die Besteuerung einer GmbH?

Die GmbH gehört zur Kategorie der Kapitalgesellschaften. Das heisst, dass das Unternehmen eine juristische Person ist und somit ein eigenständiges Steuersubjekt darstellt. Im Vergleich zu den Personengesellschaften gibt es bei Kapitalgesellschaften in Hinsicht auf die Besteuerung eine klare Trennung zwischen dem Unternehmen und den Anteilberechtigen. Konkret bedeutet das, dass die GmbH als Unternehmen besteuert wird und die Gesellschafter als Privatpersonen besteuert werden.

Die GmbH wird sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene besteuert. Auf beiden Ebenen fällt eine Gewinnsteuer an. Dabei wird der Reingewinn besteuert. Auf kantonaler Ebene kommt noch die Kapitalsteuer hinzu. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital der GmbH besteuert.

Wichtig zu beachten ist, ist dass bei Kapitalgesellschaften von Doppelbesteuerung die Rede ist. Das Unternehmen bezahlt auf den Reingewinn die Gewinnsteuer und bei der Ausschüttung des Gewinns müssen die Anteilsberechtigten die Einkommenssteuer bezahlen. Die Anteilsberechtigten müssen auch eine Vermögenssteuer auf ihre Anteile zahlen. Somit wird der Gewinn und das Kapital auf zwei Ebenen versteuert und somit doppelt belastet.

Buchhaltungspflicht bei einer GmbH

In der Schweiz sind juristische Personen zur Buchhaltung verpflichtet. Da GmbHs als juristische Personen zählen, sind sie auch zur Buchhaltung verpflichtet. Diese Pflicht schreibt vor, dass ein Inventar, eine vollständige Bilanz und eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen erstellt werden müssen. Wer also eine GmbH gründet, muss sich auch um das Thema Buchhaltung kümmern.

Ausserdem ist zu beachten, dass gewisse GmbHs einer ordentlichen Revision unterliegen. Die ordentliche Revisionspflicht gilt, wenn eine GmbH in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei dieser Richtwerte überschreitet:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250

Andernfalls unterliegt die GmbH der eingeschränkten Revision. Auf die kann jedoch verzichtet werden, wenn die Firma im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Personen beschäftigt.

Reservenbildung

Das Schweizer Obligationenrecht verpflichtet GmbHs zur Reservenbildung. Es schreibt vor, dass 5% des Jahresgewinn den allgemeinen Reserven zuzuweisen sind, bis 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht werden. Sollte ein Jahresverlust verzeichnet werden, entfällt die Zuweisung an die Reserven. Es können auch weitere sogenannte spezielle Reserven angelegt werden.

Vor- und Nachteile einer GmbH

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer GmbH lohnt sich, bevor man mit der Gründung beginnt. Wir haben hierzu eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Punkten erstellt.

Vorteile einer GmbH

  • Geringes Gründungskapital: Für die Gründung einer GmbH benötigt man nur CHF 20’000. Das ist im Vergleich zum Gründungskapital einer AG, welches CHF 100’000 beträgt, ziemlich gering.
  • Haftungsregel: Die Haftung einer GmbH beschränkt sich auf das Stammkapital.
  • Einfache Umwandlung in AG: Es besteht die Möglichkeit, eine GmbH ohne Liquidation in eine AG umzuwandeln.

Nachteile einer GmbH

  • Doppelbesteuerung: Der Gewinn und das Kapital der GmbH werden besteuert. Auch das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter werden besteuert. Daher spricht man von einer Doppelbesteuerung.
  • Gründungskosten: Bei einer GmbH sind die Gründungskosten deutlich höher als bei einer Einzelfirma.
  • Publizität: Die GmbH wird bei der Gründung ins Handelsregister eingetragen. Das hat zur Folge, dass Organe, Kapital und Stammeinlagen öffentlich einsehbar sind.

Mehr Vor- und Nachteile sind auf der Seite des Bundes aufgeführt. Inwiefern sich eine GmbH von einer AG unterscheidet, finden Sie in unserem Ratgeber.

Weitere FAQs zur Gründung einer GmbH in der Schweiz

Was kostet es eine GmbH zu gründen?

Die Kosten der Gründung einer GmbH sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es werden mind. 20’000 CHF für das Eigenkapital benötigt. Dazu kommen Kosten für die Beratung zur Gründung (etwa CHF 600 – CHF 2’000), die Notariatskosten (CHF 700 – CHF 2’000) und die Gebühr für den Handelsregistereintrag (CHF 600) hinzu.

Was braucht man, um eine GmbH zu gründen?

Wie bei jeder Firmengründung wird zuerst eine Geschäftsidee benötigt. Anschliessend muss man das Gründungskapital von mind. CHF 20’000 zusammenbringen.

Was sind die Vorteile einer GmbH?

Die wichtigsten Vorteile einer GmbH sind, dass nur ein geringes Gründungskapital benötigt wird, die Haftung der Firma sich auf das Stammkapital beschränkt und die Umwandlung in eine AG keine Liquidation benötigt.

Wann lohnt es sich eine GmbH zu gründen?

Wenn man nicht selbst für Geschäftsfälle haftbar sein möchte und nicht mehr als CHF 20’000 Gründungskapital übrig hat, lohnt es sich eine GmbH zu gründen.

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